Die Gehälter in Wernau (Neckar)
Wernau am Neckar liegt als Stadt im Bundesland Baden-Württemberg, südlich von Plochingen und etwa 25 km von Stuttgart entfernt. Die Neckar-Alb-Bahn, die zwischen Stuttgart und Tübingen verkehrt, verbindet Wernau mit diesen größeren Städten und bietet vielen Pendlern dadurch die Möglichkeit, im beschaulichen Wernau zu leben und in Stuttgart zu arbeiten. Hier ansässige, größere Unternehmen sind die Dewetron GmbH, die elektronische Messgeräte herstellt, die Firma Eurotubes und die Junkers Gasgeräte, die zur Bosch-Gruppe zählen und sich mit Thermotechnik befassen. Anwohner, die in keiner dieser Unternehmen beschäftigt sind, pendeln meist zu Arbeitsplätzen in Richtung Stuttgart oder arbeiten im eigenen Handwerks- oder Landwirtschaftsbetrieb.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb in Wernau (Neckar) beträgt 4.559,96 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.377,56 | € 4.742,36 | € 4.559,96 |
Netto | € 2.616,23 | € 3.239,89 | € 2.928,06 |
Der/die Dipl.-Ing.
(BA) - Technischer Vertrieb ist zuständig für die Pflege bestehender Kundenkontakte sowie die Gewinnung neuer Interessenten und Kunden. Dabei bringt er/sie selbst innovative Ideen in das Unternehmen mit ein. Gegenüber Kunden hat der/die Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb die Rolle des technischen Experten. Dazu gehört zum einen die Vermittlung vom Know-how des eigenen Unternehmens hinsichtlich aller technischen Produkte, als auch die Erarbeitung von maßgeschneiderten technischen Lösungen in Zusammenarbeit mit den Kunden. Zu den Aufgaben des/der Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb gehört weiterhin die Angebotserstellung und die Ausarbeitung der Lieferverträge. Es ist auch möglich, dass der/die Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb vor Ort beim Kunden, Maschinen in Betrieb nimmt und die zukünftigen Bediener schult und einarbeitet. Auch der Kundenservice .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden