Die Gehälter in Mülheim an der Ruhr
Die Großstadt Mülheim an der Ruhr gehört mit zahlreichen Parks und Waldgebieten zu den grüneren Orten im Ruhrgebiet. In der Stadt sind vorrangig Handels- und Dienstleistungsbetriebe ansässig. Auch einige logistische Unternehmen und Betriebe der Energiewirtschaft sind in Mülheim an der Ruhr angesiedelt. Mülheim an der Ruhr ist ein wichtiger Forschungsstandort und besitzt gleich zwei Max-Planck Institute. Die Medienlandschaft ist vorwiegend durch Zeitungen geprägt. Die Stadt ist verkehrstechnisch sehr gut an das Nah- und Fernverkehrsnetz angebunden. Mülheim an der Ruhr teilt sich einen gemeinsamen Flughafen mit Essen, wo Flüge in das In- und Ausland möglich sind und wo auch Luftschiffe stationiert sind.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb in Mülheim an der Ruhr beträgt 5.022,02 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.358,33 | € 6.685,71 | € 5.022,02 |
Netto | € 2.002,60 | € 4.400,56 | € 3.201,58 |
Der/die Dipl.-Ing.
(BA) - Technischer Vertrieb ist zuständig für die Pflege bestehender Kundenkontakte sowie die Gewinnung neuer Interessenten und Kunden. Dabei bringt er/sie selbst innovative Ideen in das Unternehmen mit ein. Gegenüber Kunden hat der/die Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb die Rolle des technischen Experten. Dazu gehört zum einen die Vermittlung vom Know-how des eigenen Unternehmens hinsichtlich aller technischen Produkte, als auch die Erarbeitung von maßgeschneiderten technischen Lösungen in Zusammenarbeit mit den Kunden. Zu den Aufgaben des/der Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb gehört weiterhin die Angebotserstellung und die Ausarbeitung der Lieferverträge. Es ist auch möglich, dass der/die Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb vor Ort beim Kunden, Maschinen in Betrieb nimmt und die zukünftigen Bediener schult und einarbeitet. Auch der Kundenservice .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden