Die Gehälter in Lippstadt
Bei der Stadt Lippstadt handelt es sich um eine Stadt, die sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen befindet. Sie gehört zum Landkreis Soest und zum Regierungsbezirk Arnsberg. Die Industrie trägt zu großen Teilen zu der guten wirtschaftlichen Lage der Stadt bei. Zahlreiche Industriegebiete sind gut besiedelt von großen Unternehmen. Auch verschiedene kleine Gewerbebetriebe sind in der Stadt ansässig. In Lippstadt befinden sich neben allgemeinbildenden Schulen auch Schulen für Erwachsenenbildung und Musikschulen. Die Auswahlmöglichkeiten sind groß. Das Bus- und Schienennetz ist gut ausgebaut. Das schnelle Erreichen eines Ziels stellt kein Problem dar. Auch das Straßennetz ist sehr gut ausgebaut. Das Ziel kann ebenfalls jederzeit schnell erreicht werden.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb in Lippstadt beträgt 3.881,59 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.610,75 | € 4.152,42 | € 3.881,59 |
Netto | € 2.056,60 | € 2.780,56 | € 2.418,58 |
Der/die Dipl.-Ing.
(BA) - Technischer Vertrieb ist zuständig für die Pflege bestehender Kundenkontakte sowie die Gewinnung neuer Interessenten und Kunden. Dabei bringt er/sie selbst innovative Ideen in das Unternehmen mit ein. Gegenüber Kunden hat der/die Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb die Rolle des technischen Experten. Dazu gehört zum einen die Vermittlung vom Know-how des eigenen Unternehmens hinsichtlich aller technischen Produkte, als auch die Erarbeitung von maßgeschneiderten technischen Lösungen in Zusammenarbeit mit den Kunden. Zu den Aufgaben des/der Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb gehört weiterhin die Angebotserstellung und die Ausarbeitung der Lieferverträge. Es ist auch möglich, dass der/die Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb vor Ort beim Kunden, Maschinen in Betrieb nimmt und die zukünftigen Bediener schult und einarbeitet. Auch der Kundenservice .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden