Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Büroassistent in Stuttgart beträgt 2.504,76 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 800,00 | € 4.209,52 | € 2.504,76 |
Netto | € 577,28 | € 2.571,55 | € 1.574,42 |
Büroassistenten und Büroassistentinnen kümmern sich um die Erledigung allgemeiner Bürotätigkeiten. Dazu gehört der Schriftverkehr genauso wie das Erstellen von Statistiken, das Vorbereiten von Besprechungen oder auch Kundenbetreuung und Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Da in jedem Unternehmen, egal ob Handwerks-, Industrie- oder Dienstleistungsbetrieb Büroarbeiten anfallen, können Büroassistenten oder respektive Büroassistentinnen in allen Arten von Unternehmen eingesetzt werden. Auch im öffentlichen Dienst, bei Interessenverbänden sowie Verbänden und Organisationen werden Angehörige dieses Berufszweiges eingesetzt. Bei der Ausbildung zum Büroassistenten oder zur Büroassistentin handelt es sich um eine Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Daher ist eine berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. So müssen angehende Büroassistenten und Büroassistentinnen entweder eine Gesellenprüfung nach § 31 HwO oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 BBiG erfolgreich bestanden haben. Kann eine Person, die die Weiterbildung gerne besuchen möchte und nicht über die notwendigen bestandenen Prüfungen verfügt durch Zeugnisse und andere Dokumente glaubhaft darlegen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, kann unter Umständen ebenfalls eine Zulassung zur Weiterbildung gewährt werden. Die Weiterbildungsprüfung kann auch ohne Vorbereitungslehrgang angetreten werden. Ein Vorbereitungslehrgang umfasst, je nachdem ob dieser in Teilzeit oder Vollzeit erfolgt, einen Zeitraum von 2 ½ bis 16 Monaten. Während der Vorbereitungszeit erwerben die angehenden Büroassistenten und Büroassistentinnen Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Finanz- .
Die Gehäter Büroassistent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden