Die Gehälter in Erftstadt
Nur etwa 32 km von Köln sowie 25 m von Bonn entfernt gilt Erftstadt sowohl bei seinen Einwohnern, aber auch bei den zahlreichen Besuchern, die immer wieder gern hierher kommen, als überaus günstig gelegene Region im Rhein-Erft-Kreis. Dieses ist sicherlich nicht nur aufgrund der guten Verkehrsanbindungen durch Bus- und Bahnanbindungen der Fall, sondern auch die guten beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten gehören zu den diesbezüglichen Gründen. Mehrere Schlösser, die es von wunderschönen Radwanderrouten zu bewundern gibt sowie die attraktiven Ortsteile Ahrem, Dimerzheim, Erp, Friesheim, Gymnich, Herrich, Blessem, Bliesheim, Borr, Scheuren, Kirrdorf, Lechenich, Liblar oder Niederberg laden immer wieder dazu ein, Erftstadt von seinen schönsten Seiten zu erleben. Nach dem wohlverdienten Feierabend kann man hier also hervorragend die Seele baumeln lassen.
Das Durchschnittsgehalt für Büroassistent in Erftstadt beträgt 2.259,83 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.681,33 | € 2.838,33 | € 2.259,83 |
Netto | € 1.121,92 | € 1.911,59 | € 1.516,76 |
Büroassistenten und Büroassistentinnen kümmern sich um die Erledigung allgemeiner Bürotätigkeiten. Dazu gehört der Schriftverkehr genauso wie das Erstellen von Statistiken, das Vorbereiten von Besprechungen oder auch Kundenbetreuung und Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Da in jedem Unternehmen, egal ob Handwerks-, Industrie- oder Dienstleistungsbetrieb Büroarbeiten anfallen, können Büroassistenten oder respektive Büroassistentinnen in allen Arten von Unternehmen eingesetzt werden. Auch im öffentlichen Dienst, bei Interessenverbänden sowie Verbänden und Organisationen werden Angehörige dieses Berufszweiges eingesetzt. Bei der Ausbildung zum Büroassistenten oder zur Büroassistentin handelt es sich um eine Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Daher ist eine berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. So müssen angehende Büroassistenten und Büroassistentinnen entweder eine Gesellenprüfung nach § 31 HwO oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 BBiG erfolgreich bestanden haben. Kann eine Person, die die Weiterbildung gerne besuchen möchte und nicht über die notwendigen bestandenen Prüfungen verfügt durch Zeugnisse und andere Dokumente glaubhaft darlegen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, kann unter Umständen ebenfalls eine Zulassung zur Weiterbildung gewährt werden. Die Weiterbildungsprüfung kann auch ohne Vorbereitungslehrgang angetreten werden. Ein Vorbereitungslehrgang umfasst, je nachdem ob dieser in Teilzeit oder Vollzeit erfolgt, einen Zeitraum von 2 ½ bis 16 Monaten. Während der Vorbereitungszeit erwerben die angehenden Büroassistenten und Büroassistentinnen Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Finanz- .
Die Gehäter Büroassistent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden