Die Gehälter in Hannover
Die Großstadt Hannover befindet sich im Bundesland Niedersachsen und ist ein wichtiger Standort für zahlreiche Unternehmen und Konzerne, die international tätig sind. Die Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie ist in der Stadt stark vertreten. Aber auch der Finanzsektor ist breit gestreut. Auch viele Dienstleistungsunternehmen und einige Betriebe der Telekommunikation finden sich in der Stadt. Ein wichtiges Zugpferd der Wirtschaft stellt die Bedeutung der Stadt als internationales Messezentrum dar. Doch auch zahlreiche Kongresse und Konferenzen werden in der Stadt veranstaltet. Mehrere Fernseh- und Radiosender sowie Zeitungen prägen die Medienlandschaft der Stadt. Über Flughafen, Bahnhof und Autobahn ist die Stadt sehr gut an das Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Büroassistent in Hannover beträgt 2.031,25 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 812,50 | € 3.250,00 | € 2.031,25 |
Netto | € 649,26 | € 2.038,26 | € 1.343,76 |
Büroassistenten und Büroassistentinnen kümmern sich um die Erledigung allgemeiner Bürotätigkeiten. Dazu gehört der Schriftverkehr genauso wie das Erstellen von Statistiken, das Vorbereiten von Besprechungen oder auch Kundenbetreuung und Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Da in jedem Unternehmen, egal ob Handwerks-, Industrie- oder Dienstleistungsbetrieb Büroarbeiten anfallen, können Büroassistenten oder respektive Büroassistentinnen in allen Arten von Unternehmen eingesetzt werden. Auch im öffentlichen Dienst, bei Interessenverbänden sowie Verbänden und Organisationen werden Angehörige dieses Berufszweiges eingesetzt. Bei der Ausbildung zum Büroassistenten oder zur Büroassistentin handelt es sich um eine Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Daher ist eine berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. So müssen angehende Büroassistenten und Büroassistentinnen entweder eine Gesellenprüfung nach § 31 HwO oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 BBiG erfolgreich bestanden haben. Kann eine Person, die die Weiterbildung gerne besuchen möchte und nicht über die notwendigen bestandenen Prüfungen verfügt durch Zeugnisse und andere Dokumente glaubhaft darlegen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, kann unter Umständen ebenfalls eine Zulassung zur Weiterbildung gewährt werden. Die Weiterbildungsprüfung kann auch ohne Vorbereitungslehrgang angetreten werden. Ein Vorbereitungslehrgang umfasst, je nachdem ob dieser in Teilzeit oder Vollzeit erfolgt, einen Zeitraum von 2 ½ bis 16 Monaten. Während der Vorbereitungszeit erwerben die angehenden Büroassistenten und Büroassistentinnen Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Finanz- .
Die Gehäter Büroassistent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden