Die Gehälter in Neu-Isenburg
Neu-Isenburg ist eine Stadt in Hessen. Der Landkreis, zu dem diese Stadt gehört, ist Offenbach. Neu-Isenburg verfügt über zwei Stadtteile. In Neu-Isenburg gibt es sehr viele Hotels, die regelmäßig sehr gut besucht sind. Dies liegt vor allem daran, dass die Stadt in der Nähe von Frankfurt liegt, wo regelmäßig gut besuchte Messen stattfinden. Genau aus diesem Grunde sind in Neu-Isenburg auch sehr viele Unternehmen ansässig. Die Hugenottenhalle ist Veranstaltungsort für verschiedene Dinge. Sie ist sehr bekannt. In Neu-Isenburg befinden sich zahlreiche Schulen, darunter Schulen der Allgemeinbildung und Förderschulen. Eine Volkshochschule gibt es in dieser Stadt ebenfalls.
Das Durchschnittsgehalt für Büroassistent in Neu-Isenburg beträgt 2.664,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.280,00 | € 4.049,33 | € 2.664,67 |
Netto | € 993,76 | € 2.598,49 | € 1.796,13 |
Büroassistenten und Büroassistentinnen kümmern sich um die Erledigung allgemeiner Bürotätigkeiten. Dazu gehört der Schriftverkehr genauso wie das Erstellen von Statistiken, das Vorbereiten von Besprechungen oder auch Kundenbetreuung und Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Da in jedem Unternehmen, egal ob Handwerks-, Industrie- oder Dienstleistungsbetrieb Büroarbeiten anfallen, können Büroassistenten oder respektive Büroassistentinnen in allen Arten von Unternehmen eingesetzt werden. Auch im öffentlichen Dienst, bei Interessenverbänden sowie Verbänden und Organisationen werden Angehörige dieses Berufszweiges eingesetzt. Bei der Ausbildung zum Büroassistenten oder zur Büroassistentin handelt es sich um eine Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Daher ist eine berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. So müssen angehende Büroassistenten und Büroassistentinnen entweder eine Gesellenprüfung nach § 31 HwO oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 BBiG erfolgreich bestanden haben. Kann eine Person, die die Weiterbildung gerne besuchen möchte und nicht über die notwendigen bestandenen Prüfungen verfügt durch Zeugnisse und andere Dokumente glaubhaft darlegen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, kann unter Umständen ebenfalls eine Zulassung zur Weiterbildung gewährt werden. Die Weiterbildungsprüfung kann auch ohne Vorbereitungslehrgang angetreten werden. Ein Vorbereitungslehrgang umfasst, je nachdem ob dieser in Teilzeit oder Vollzeit erfolgt, einen Zeitraum von 2 ½ bis 16 Monaten. Während der Vorbereitungszeit erwerben die angehenden Büroassistenten und Büroassistentinnen Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Finanz- .
Die Gehäter Büroassistent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden