Die Gehälter in Neustadt an der Weinstraße
Neustadt an der Weinstraße ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz. Die Verkehrsanbindung der Stadt ist durch die Anschlussstelle an die BAB A 65 optimal, die benachbarten Großstädte Mannheim, Karlsruhe, Kaiserslautern und Stuttgart sind auch im Pendelverkehr innerhalb kurzer Zeit erreichbar. Ein großer Bahnhof wird täglich von Regionalzügen, aber auch ICEs angefahren. Neben der Rhein-Neckar S-Bahn Anschlussmöglichkeit ist auch ein innerstädtisches Busliniensystem gegeben. Neben guten Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten durch die Industrie der umliegenden Städte - aber auch Betriebe in Neustadt selbst - und ausgezeichneten Schulen jedes Bildungsziels kann Neustadt auch ein berufliches Gymnasium vorweisen. Abendliche VHS-Kurse sind kein Problem - dazu existiert ein abwechslungsreiches Kultur- und Naturangebot.
Das Durchschnittsgehalt für Büroassistent in Neustadt an der Weinstraße beträgt 2.508,15 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.450,00 | € 3.566,30 | € 2.508,15 |
Netto | € 1.048,92 | € 2.157,67 | € 1.603,30 |
Büroassistenten und Büroassistentinnen kümmern sich um die Erledigung allgemeiner Bürotätigkeiten. Dazu gehört der Schriftverkehr genauso wie das Erstellen von Statistiken, das Vorbereiten von Besprechungen oder auch Kundenbetreuung und Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Da in jedem Unternehmen, egal ob Handwerks-, Industrie- oder Dienstleistungsbetrieb Büroarbeiten anfallen, können Büroassistenten oder respektive Büroassistentinnen in allen Arten von Unternehmen eingesetzt werden. Auch im öffentlichen Dienst, bei Interessenverbänden sowie Verbänden und Organisationen werden Angehörige dieses Berufszweiges eingesetzt. Bei der Ausbildung zum Büroassistenten oder zur Büroassistentin handelt es sich um eine Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Daher ist eine berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. So müssen angehende Büroassistenten und Büroassistentinnen entweder eine Gesellenprüfung nach § 31 HwO oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 BBiG erfolgreich bestanden haben. Kann eine Person, die die Weiterbildung gerne besuchen möchte und nicht über die notwendigen bestandenen Prüfungen verfügt durch Zeugnisse und andere Dokumente glaubhaft darlegen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, kann unter Umständen ebenfalls eine Zulassung zur Weiterbildung gewährt werden. Die Weiterbildungsprüfung kann auch ohne Vorbereitungslehrgang angetreten werden. Ein Vorbereitungslehrgang umfasst, je nachdem ob dieser in Teilzeit oder Vollzeit erfolgt, einen Zeitraum von 2 ½ bis 16 Monaten. Während der Vorbereitungszeit erwerben die angehenden Büroassistenten und Büroassistentinnen Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Finanz- .
Die Gehäter Büroassistent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden