Die Gehälter in Bochum
Die ehemalige Stahl- und Bergbaustadt im Ruhrgebiet ist heute ein wichtiges Dienstleistungszentrum, aber auch ein Zentrum der Forschung und des Wissens. Neben der Fahrzeug- und Elektronikindustrie sind vor allem Medienunternehmen und Handelsbetriebe in der Stadt ansässig. Die Universitätsstadt mit mehreren Hochschulen verfügt auch über mehrere Forschungseinrichtungen und ist überdies hinaus für die reiche Theaterlandschaft, sowie für seine Museen und Ausstellungshäuser bekannt. Die Stadt ist per Bahn und Autobahn sehr gut an das Verkehrsnetz angebunden und verfügt auch über eine gute Infrastruktur, was den Nahverkehr betrifft. Buslinien und Stadtbahn sind flächendeckend vertreten und verbinden die wichtigen Punkte der Stadt mit zahlreichen Linien.
Das Durchschnittsgehalt für Büroassistent in Bochum beträgt 1.951,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 759,98 | € 3.142,86 | € 1.951,42 |
Netto | € 538,38 | € 1.999,58 | € 1.268,98 |
Büroassistenten und Büroassistentinnen kümmern sich um die Erledigung allgemeiner Bürotätigkeiten. Dazu gehört der Schriftverkehr genauso wie das Erstellen von Statistiken, das Vorbereiten von Besprechungen oder auch Kundenbetreuung und Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Da in jedem Unternehmen, egal ob Handwerks-, Industrie- oder Dienstleistungsbetrieb Büroarbeiten anfallen, können Büroassistenten oder respektive Büroassistentinnen in allen Arten von Unternehmen eingesetzt werden. Auch im öffentlichen Dienst, bei Interessenverbänden sowie Verbänden und Organisationen werden Angehörige dieses Berufszweiges eingesetzt. Bei der Ausbildung zum Büroassistenten oder zur Büroassistentin handelt es sich um eine Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Daher ist eine berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. So müssen angehende Büroassistenten und Büroassistentinnen entweder eine Gesellenprüfung nach § 31 HwO oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 BBiG erfolgreich bestanden haben. Kann eine Person, die die Weiterbildung gerne besuchen möchte und nicht über die notwendigen bestandenen Prüfungen verfügt durch Zeugnisse und andere Dokumente glaubhaft darlegen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, kann unter Umständen ebenfalls eine Zulassung zur Weiterbildung gewährt werden. Die Weiterbildungsprüfung kann auch ohne Vorbereitungslehrgang angetreten werden. Ein Vorbereitungslehrgang umfasst, je nachdem ob dieser in Teilzeit oder Vollzeit erfolgt, einen Zeitraum von 2 ½ bis 16 Monaten. Während der Vorbereitungszeit erwerben die angehenden Büroassistenten und Büroassistentinnen Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Finanz- .
Die Gehäter Büroassistent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden