Die Gehälter in Heusenstamm
Heusenstamm ist eine Stadt in dem Landkreis Offenbach im Bundesland Hessen. In den letzten Jahren wurde die lokale Infrastruktur entsprechend ausgebaut und erweitert. Hierzu gehört vor allem ein breites Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln. Unter anderem hat sich in Heusenstamm die Deutsche Telekom AG niedergelassen. Neben dieser gibt es noch eine Vielzahl von anderen Unternehmen der verschiedensten Branchen. Hierbei handelt es sich sowohl um kleine als auch um mittelständische Unternehmen. Der Großteil der Einwohner in Heusenstamm arbeitet direkt in der Stadt und muss auf Grund der großen Arbeitgeber nicht auf die umliegenden Ortschaften ausweichen. Aber auch in Heusenstamm kann man nicht gerade von einem stabilen Arbeitsmarkt ausgehen.
Das Durchschnittsgehalt für Akustikschreiner in Heusenstamm beträgt 1.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.300,00 | € 1.300,00 | € 1.300,00 |
Netto | € 776,22 | € 776,22 | € 776,22 |
Der/die Akustikschreiner/in ist in der Hauptsache im Innenausbau tätig und wird speziell für Arbeiten in Bauwerken mit hoher akustischer Anforderung eingesetzt. Des Weiteren sind Akustikschreiner/innen auch Spezialisten für die Altbausanierung.
Die Aufgabe des/r Akustikschreiners/in umfasst die Montage von Deckensystemen und die Montage von Türen und Zargen. Auch Trennwandsysteme werden von dem/r Akustikschreiner/in montiert und eingebaut. Speziell beim Bau von Kinos, Studios oder auch Theatern übernimmt der/die Akustikschreiner/in die speziellen Aufgaben im Hinblick auf die besonders hohen Anforderungen an die Akustik in diesen Räumen. Arbeitsplätze für den/die Akustikschreiner/in stehen somit in verschiedenen Bereichen zur Auswahl. Mögliche Arbeitgeber können Bautischlereien, Zimmereien, Unternehmen des Ingenieurholzbaus und auch Baumärkte im Einzelhandel sein. Möglichkeiten für eine Anstellung als .
Die Gehäter Akustikschreiner basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden