Die Gehälter in Tönisvorst
Gelegen am Niederrhein handelt es sich bei Tönisvorst um eine bekannte Stadt in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie ist Mitglied des Kreises Viersen und gehört zu dem Regierungsbezirk Düsseldorf. In den letzten Jahren arbeitet man fieberhaft an dem Ausbau der lokalen Infrastruktur und so wurde Tönisvorst optimal an die Städte der Region angebunden. So wurde vor allem den Einheimischen das Pendeln entscheidend vereinfacht. Jedoch ist sowohl die lokale Wirtschaft als auch die allgemeine Entwicklung der Arbeitslosenzahlen nicht gerade stabil. Immerhin befinden sich in Tönisvorst überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen, die nur wenige Arbeitsplätze bieten. Demnach ist eine nicht unbedeutende Zahl von Einheimischen gezwungen, auf die umliegenden Städte auszuweichen.
Das Durchschnittsgehalt für Akustikschreiner in Tönisvorst beträgt 3.800,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.300,00 | € 4.300,00 | € 3.800,00 |
Netto | € 2.269,20 | € 2.835,55 | € 2.552,38 |
Der/die Akustikschreiner/in ist in der Hauptsache im Innenausbau tätig und wird speziell für Arbeiten in Bauwerken mit hoher akustischer Anforderung eingesetzt. Des Weiteren sind Akustikschreiner/innen auch Spezialisten für die Altbausanierung.
Die Aufgabe des/r Akustikschreiners/in umfasst die Montage von Deckensystemen und die Montage von Türen und Zargen. Auch Trennwandsysteme werden von dem/r Akustikschreiner/in montiert und eingebaut. Speziell beim Bau von Kinos, Studios oder auch Theatern übernimmt der/die Akustikschreiner/in die speziellen Aufgaben im Hinblick auf die besonders hohen Anforderungen an die Akustik in diesen Räumen. Arbeitsplätze für den/die Akustikschreiner/in stehen somit in verschiedenen Bereichen zur Auswahl. Mögliche Arbeitgeber können Bautischlereien, Zimmereien, Unternehmen des Ingenieurholzbaus und auch Baumärkte im Einzelhandel sein. Möglichkeiten für eine Anstellung als .
Die Gehäter Akustikschreiner basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden