Die Gehälter in Donaueschingen
Die Stadt Donaueschingen befindet sich in dem Bundesland Baden-Württemberg. Es handelt es sich hierbei um die zweitgrößte Stadt des Schwarzwald-Baar-Kreises. Zudem liegt sie nur wenige Kilometer entfernt von der Stadt Villingen-Schwenningen. Donaueschingen bildet einen wichtigen Knotenpunkt in dem Bereich des Eisenbahnverkehrs. Demnach handelt es sich hierbei um eine gute ausgebaute Infrastruktur. Diese ist auch die Vorraussetzung für die Wirtschaft des Ortes. In den letzten Jahren hat sich eine Vielzahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Donaueschingen niedergelassen. Neben den verschiedensten Betrieben des Handwerks betrifft es vor allem auch die Unternehmen des Handels. Auch wenn diese nur geringen Zahlen von Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen, ist die Situation recht entspannt.
Das Durchschnittsgehalt für Akustikschreiner in Donaueschingen beträgt 1.860,87 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.860,87 | € 1.860,87 | € 1.860,87 |
Netto | € 1.246,01 | € 1.246,01 | € 1.246,01 |
Der/die Akustikschreiner/in ist in der Hauptsache im Innenausbau tätig und wird speziell für Arbeiten in Bauwerken mit hoher akustischer Anforderung eingesetzt. Des Weiteren sind Akustikschreiner/innen auch Spezialisten für die Altbausanierung.
Die Aufgabe des/r Akustikschreiners/in umfasst die Montage von Deckensystemen und die Montage von Türen und Zargen. Auch Trennwandsysteme werden von dem/r Akustikschreiner/in montiert und eingebaut. Speziell beim Bau von Kinos, Studios oder auch Theatern übernimmt der/die Akustikschreiner/in die speziellen Aufgaben im Hinblick auf die besonders hohen Anforderungen an die Akustik in diesen Räumen. Arbeitsplätze für den/die Akustikschreiner/in stehen somit in verschiedenen Bereichen zur Auswahl. Mögliche Arbeitgeber können Bautischlereien, Zimmereien, Unternehmen des Ingenieurholzbaus und auch Baumärkte im Einzelhandel sein. Möglichkeiten für eine Anstellung als .
Die Gehäter Akustikschreiner basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden