Die Gehälter in Burgkunstadt
Burgkunstadt ist eine Stadt im Landkreis Lichtenfels. In Burgkunstadt befinden sich mehrere große Industriebetriebe. Die Stadt ist zum Beispiel bekannt für ihr großartiges Schuhmacherhandwerk. Außerdem gibt es in Burgkunststadt eine große Bierbrauerei. Viele Betriebe arbeiten im traditionellen Handwerk. In der Stadt werden auch Weidenkörbe geflochte. Die größeren Unternehmen Burgkunstadts sind ein bekanntes Versandhaus und ein Logistikunternehmen. Ferner werden in der Maschinenfabrik viele Einwohner Burgkunstadts beschäftigt. Aber auch für kreative Köpfe bietet die Stadt eine Vielzahl an Arbeitsstellen. Dazu zählen unter anderem Druckerbetriebe, Töpfereien und Bildagenturen. Viele Einwohner aus dem Frankenwald und Thüringen arbeiten in Burgkunstadt. Mit der Bahn oder dem Auto braucht es nur wenige Minuten bis zum Arbeitsplatz.
Das Durchschnittsgehalt für Akustikschreiner in Burgkunstadt beträgt 2.332,39 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.332,39 | € 2.332,39 | € 2.332,39 |
Netto | € 1.606,09 | € 1.606,09 | € 1.606,09 |
Der/die Akustikschreiner/in ist in der Hauptsache im Innenausbau tätig und wird speziell für Arbeiten in Bauwerken mit hoher akustischer Anforderung eingesetzt. Des Weiteren sind Akustikschreiner/innen auch Spezialisten für die Altbausanierung.
Die Aufgabe des/r Akustikschreiners/in umfasst die Montage von Deckensystemen und die Montage von Türen und Zargen. Auch Trennwandsysteme werden von dem/r Akustikschreiner/in montiert und eingebaut. Speziell beim Bau von Kinos, Studios oder auch Theatern übernimmt der/die Akustikschreiner/in die speziellen Aufgaben im Hinblick auf die besonders hohen Anforderungen an die Akustik in diesen Räumen. Arbeitsplätze für den/die Akustikschreiner/in stehen somit in verschiedenen Bereichen zur Auswahl. Mögliche Arbeitgeber können Bautischlereien, Zimmereien, Unternehmen des Ingenieurholzbaus und auch Baumärkte im Einzelhandel sein. Möglichkeiten für eine Anstellung als .
Die Gehäter Akustikschreiner basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden