Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Akustikschreiner in Stuttgart beträgt 2.366,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.700,00 | € 3.033,33 | € 2.366,67 |
Netto | € 1.172,71 | € 1.811,02 | € 1.491,87 |
Der/die Akustikschreiner/in ist in der Hauptsache im Innenausbau tätig und wird speziell für Arbeiten in Bauwerken mit hoher akustischer Anforderung eingesetzt. Des Weiteren sind Akustikschreiner/innen auch Spezialisten für die Altbausanierung.
Die Aufgabe des/r Akustikschreiners/in umfasst die Montage von Deckensystemen und die Montage von Türen und Zargen. Auch Trennwandsysteme werden von dem/r Akustikschreiner/in montiert und eingebaut. Speziell beim Bau von Kinos, Studios oder auch Theatern übernimmt der/die Akustikschreiner/in die speziellen Aufgaben im Hinblick auf die besonders hohen Anforderungen an die Akustik in diesen Räumen. Arbeitsplätze für den/die Akustikschreiner/in stehen somit in verschiedenen Bereichen zur Auswahl. Mögliche Arbeitgeber können Bautischlereien, Zimmereien, Unternehmen des Ingenieurholzbaus und auch Baumärkte im Einzelhandel sein. Möglichkeiten für eine Anstellung als .
Die Gehäter Akustikschreiner basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden