Die Gehälter in Tübingen
Tübingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg. Tübingen ist nicht nur eine Kreisstadt, sondern zugleich auch der Regierungsbezirk. Die Infrastruktur der Stadt ist als gut zu bezeichnen. Die Busse und Bahnen fahren hier regelmäßig in alle Richtungen. Auch mit dem PKW gelangt man für gewöhnlich sehr schnell ans Ziel. Tübingen wird als "Universitätsstadt" bezeichnet, was sie der Eberhard Karls Universität zu verdanken hat. Diese Universität ist nicht nur weltweit sehr anerkannt, sondern auch eine der ältesten Universitäten Deutschlands. Sehr viele Menschen haben in der Vergangenheit hier studiert. Zudem verfügt die Stadt über zahlreiche Schulen. Neben den allgemeinbildenden Schulen bestehen hier auch zahlreiche Gymnasien.
Das Durchschnittsgehalt für Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer in Tübingen beträgt 2.125,64 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.051,28 | € 2.200,00 | € 2.125,64 |
Netto | € 1.391,27 | € 1.715,56 | € 1.553,42 |
Die/der Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer/in ist für den reibungslosen Ablauf aller Verwaltungsarbeiten in einer Zahnarztpraxis verantwortlich. Ihren Arbeitsplatz findet der/die Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer/in dabei in kleinen bis mittleren Zahnarztpraxen, sowie in zahnmedizinischen Klinken.
Die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen/r Verwaltungshelfer/in ist eine Weiterbildung durch die Zahnärzte- bzw. die Landeszahnärztekammer. Die Lehrgänge werden in verschiedenen Modellen angeboten. So kann man die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen/r Verwaltungshelfer/in in Vollzeit ausführen. Es gibt jedoch auch Angebote in Teilzeit und sogar Fernlehrgänge. Je nach Intensität der Lehrgänge dauert eine Weiterbildung zur/zum Zahnmedizinischen/r Verwaltungshelfer/in zwischen vier und 18 Monaten. Das Tätigkeitsfeld der/des Zahnmedizinischen Verwaltungshelfers/in umfasst das komplette Management und die Organisation einer zahnärztlichen Praxis. Dazu ist Hintergrundwissen im Bereich Abrechnung, .
Die Gehäter Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden