Die Gehälter in Mülheim-Kärlich
Mühlheim Kärlich befindet sich in Rheinland-Pfalz in der Nähe von Koblenz. Die Stadt liegt im Grünen. Überall gibt es Wiesen und blühen Obstbäume, außerdem gibt es auch Weinreben und Waldgebiete. In den Grillhütten kann man mit den Freunden zusammen sitzen und einen gemütlichen Abend verbringen. Obwohl diese Stadt ziemlich klein ist und keine typische industrielle Stadt ist, besitzt die Stadt einen ziemlich wichtigen Gewerbepark. In dem Gewerbepark sind viele Unternehmen zu finden, die den Einwohnern entsprechend Arbeitsplätze bieten und trotz des großen Gewerbegebietes befinden sich noch ziemlich viele Grünflächen in Mühlheim Kärlich. Das Freizeitbad Tauris sorgt vor allem im Sommer für die nötige Abkühlung.
Das Durchschnittsgehalt für Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer in Mülheim-Kärlich beträgt 1.675,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.350,00 | € 2.000,00 | € 1.675,00 |
Netto | € 991,61 | € 1.294,74 | € 1.143,18 |
Die/der Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer/in ist für den reibungslosen Ablauf aller Verwaltungsarbeiten in einer Zahnarztpraxis verantwortlich. Ihren Arbeitsplatz findet der/die Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer/in dabei in kleinen bis mittleren Zahnarztpraxen, sowie in zahnmedizinischen Klinken.
Die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen/r Verwaltungshelfer/in ist eine Weiterbildung durch die Zahnärzte- bzw. die Landeszahnärztekammer. Die Lehrgänge werden in verschiedenen Modellen angeboten. So kann man die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen/r Verwaltungshelfer/in in Vollzeit ausführen. Es gibt jedoch auch Angebote in Teilzeit und sogar Fernlehrgänge. Je nach Intensität der Lehrgänge dauert eine Weiterbildung zur/zum Zahnmedizinischen/r Verwaltungshelfer/in zwischen vier und 18 Monaten. Das Tätigkeitsfeld der/des Zahnmedizinischen Verwaltungshelfers/in umfasst das komplette Management und die Organisation einer zahnärztlichen Praxis. Dazu ist Hintergrundwissen im Bereich Abrechnung, .
Die Gehäter Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden