Damit man als Maler und Lackierer arbeiten kann, muss man eine Ausbildung in dem Beruf absolviert haben. Diese ist in der ganzen Bundesrepublik Deutschland anerkannt. In der Regel erstreckt sie sich über einen Zeitraum von drei Jahren und findet im dualen System statt. In dem dritten Jahr der Ausbildung bekommt man dann die Möglichkeit sich auf eine Fachrichtung zu spezialisieren. So kann man sich für den Bauten- und Korrosionsschutz, die Gestaltung und Instandhaltung und die Kirchenmalerei und Denkmalpflege spezialisieren. Die Ausbildungsinhalte sind in der Handwerksordnung festgelegt und diesen somit als Richtlinie. In der Ausbildung erwirbt man gewisse Kernkompetenzen wie zum Beispiel Anstreichen, Außenanstrich, Fassadenanstrich, Lackieren, Malen und die Untergrundbehandlung. Neben diesen Kernkompetenzen muss man aber noch gegenüber weiteren in diesem Beruf verfügen. Diese richten sich aber wesentlich nach den einzelnen Spezialisierungen. So gehören zu diesen unter anderem der Gerüstbau und das Airless - Spritzen. Auszubildende bekommen aber auch einen Einblick in die Kundenberatung und Betreuung. Maler und Lackierer der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz schützen und sanieren Gebäude, Gebäudeteile, Objekte und Anlagen. Diese .

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Wie viel Maler und Lackierer, Ergebnis Maler und Lackierer?


Gebäude bestehen vorwiegend aus Beton, Stahl oder Metall. Neben dieser Tätigkeit tragen sie Anstriche und Beschichtungen auf, dichten Fugen ab und führen die ersten Korrosions- und Brandschutzmaßnahmen durch.

Die Gehäter Maler und Lackierer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Benzweiler € 1.412,00
Berlin € 1.050,00
Bielefeld € 1.360,00
Bochum € 986,13
Bonn € 1.799,42
Bremen € 1.400,00
Donaueschingen € 1.543,80
Dortmund € 995,50
Duisburg € 1.520,00
Düsseldorf € 994,87
Erfurt € 1.516,67
Essen, Ruhr € 672,00
Esslingen am Neckar € 1.695,31
Flußbach € 1.101,00
Frankfurt am Main € 1.000,00
Gladbeck € 1.733,33
Hagen (Westfalen) € 1.747,42
Hamburg € 1.083,33
Hannover € 1.083,33
Hauenstein, Pfalz € 2.255,00
Homburg (Saar) € 1.980,00
Ibbenbüren € 1.720,00
Koblenz am Rhein € 1.917,81
Köln € 456,00
Königs Wusterhausen € 975,62
Ladenburg € 2.133,08
Leipzig € 82,80
Liebenwalde € 1.200,00
Lübeck € 1.433,33
Mannheim, Universitätsstadt € 1.221,22
Mettmann € 1.657,50
Mönchengladbach € 1.786,05
München € 1.430,00
Neuss € 520,00
Nidderau, Hessen € 2.297,80
Northeim € 635,92
Nürnberg, Mittelfranken € 1.386,67
Oberhausen, Rheinland € 1.396,30
Osnabrück € 972,83
Passau € 2.040,00
Pforzheim € 1.414,83
Saarbrücken € 1.408,33
Schwerin, Mecklenburg € 1.382,88
Solingen € 1.535,08
Stuttgart € 1.348,75
Sulzbach-Rosenberg € 1.376,00
Villingen-Schwenningen € 2.042,08
Wertheim am Main € 1.700,00
Wesseling, Rheinland € 1.950,00
Wuppertal € 1.600,00

Zum größten Teil arbeiten diese in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerkes. Zum Teil sind sie aber auch bei Betonsanierungsunternehmen tätig. Wenn sich Maler für die Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung entschieden haben, gestalten, behandeln, beschichten und bekleiden sie Innenwände, Decken, Böden und Fassaden von Gebäuden. Während ihrer Arbeit halten sie Objekte aus den unterschiedlichsten Materialien instand oder geben ihnen durch farbige Beschichtungen ein neues Gesicht. Das Einkommen von Malern und Lackierern ist sehr unterschiedlich und schwankt von Unternehmen zu Unternehmen und von Region zu Region. Zudem spielen aber auch die Kenntnisse und die Erfahrungen eine wesentliche Rolle. In den letzten Jahren ist es eher selten geworden, dass Maler und Lackierer neben einer Grundvergütung auch noch Sonderzahlungen beziehen. Unter Sonderzahlungen versteht man im Wesentlichen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und ein 13. Monatsgehalt. Man kann davon ausgehen, dass sich der Bruttoverdienst eines Malers an den Angaben der Handwerkskammer und den dementsprechenden Tarif orientiert. Es ist eher die Ausnahme das Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen beziehen. Das Einkommen der selbstständigen Maler kann man nur sehr schwer schätzen. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden