Die Gehälter in Langenfeld (Rheinland)
Langenfeld (Rheinland) ist eine Stadt, die sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen befindet. Die Stadt gehört zum Landkreis Mettmann und zum Regierungsbezirk Düsseldorf. In Langenfeld gibt es ein kleines Kino und zahlreiche kleine Veranstaltungsorte, an denen immer wieder Musik-Events stattfinden. Die Infrastruktur der Stadt ist sehr gut. Hier fahren sowohl Bus als auch Bahn. Mit dem eigenen PKW gelangt man sehr schnell in alle Richtungen, da Bundesautobahnen und Bundesstraßen vorhanden sind. Der Flughafen Düsseldorf ist direkt in der Nähe. In und um Langenfeld befinden sich einige kleine Unternehmen, die zu der wirtschaftlichen Situation der Stadt einen sehr großen Teil beitragen.
Das Durchschnittsgehalt für Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer in Langenfeld (Rheinland) beträgt 2.639,59 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.679,17 | € 3.600,00 | € 2.639,59 |
Netto | € 855,12 | € 2.173,57 | € 1.514,35 |
Die/der Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer/in ist für den reibungslosen Ablauf aller Verwaltungsarbeiten in einer Zahnarztpraxis verantwortlich. Ihren Arbeitsplatz findet der/die Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer/in dabei in kleinen bis mittleren Zahnarztpraxen, sowie in zahnmedizinischen Klinken.
Die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen/r Verwaltungshelfer/in ist eine Weiterbildung durch die Zahnärzte- bzw. die Landeszahnärztekammer. Die Lehrgänge werden in verschiedenen Modellen angeboten. So kann man die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen/r Verwaltungshelfer/in in Vollzeit ausführen. Es gibt jedoch auch Angebote in Teilzeit und sogar Fernlehrgänge. Je nach Intensität der Lehrgänge dauert eine Weiterbildung zur/zum Zahnmedizinischen/r Verwaltungshelfer/in zwischen vier und 18 Monaten. Das Tätigkeitsfeld der/des Zahnmedizinischen Verwaltungshelfers/in umfasst das komplette Management und die Organisation einer zahnärztlichen Praxis. Dazu ist Hintergrundwissen im Bereich Abrechnung, .
Die Gehäter Zahnmedizinische/r Verwaltungshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden