Die Gehälter in Uhldingen-Mühlhofen
Die Gemeinde Uhldingen - Mühlhofen liegt am Bodensee direkt zwischen Überlingen und Meersburg. Da es sich hier um einen beliebten Ferienort handelt, leben die Anwohner hier vorwiegend von den Gewerbezweigen, die durch den Tourismus erforderlich werden: Hotel- und Gaststättengewerbe und kleinere Gastronomie. Die umliegende Gegend ist landwirtschaftlich geprägt. Obst- und Weinbau bilden hier den größten Wirtschaftszweig innerhalb der Landwirtschaft, gefolgt von der Forstwirtschaft. Die hier ansässigen Bürger ohne eigenen Betrieb pendeln in der Regel zum Arbeitsplatz nach Friedrichshafen oder Überlingen. Neue Gewerbebetriebe haben in der Regel den Wirtschaftsfaktor Dienstleistungen zur Grundlage. Die öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus und Bahn pendeln in regelmäßigen Abständen zwischen den Städten und ermöglichen den Einwohnern von Uldingen - Mühlhofen eine zuverlässige Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz zu erreichen.
Das Durchschnittsgehalt für Werkstoffprüfer - Metalltechnik in Uhldingen-Mühlhofen beträgt 2.298,25 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.263,16 | € 2.333,33 | € 2.298,25 |
Netto | € 1.510,97 | € 1.519,68 | € 1.515,33 |
Der Ausbildungsgang zum Werkstoffprüfer bzw. zur Werkstoffprüferin - Metalltechnik dauert dreieinhalb Jahre und ist bundesweit geregelt.
Er wird mit den Schwerpunkten Halbleitertechnik, Wärmebehandlungstechnik und Metalltechnik angeboten und endet mit bestandener Abschlussprüfung. Es handelt sich um ein ausgeprägt technisches Berufsbild. Der Werkstoffprüfer bzw. die Werkstoffprüferin spürt Schäden in metallischen Werkstoffen auf oder determiniert ihre Eigenschaften. Er oder sie überprüft entsprechend die Qualität von Halbzeugen (also vorgefertigten Rohmaterialformen wie zum Beispiel Rohre), Material, Werkteilen und Produkten. Darüber hinaus werden bei Schäden an metallischen Werkstoffen Ursachen festgestellt. Werkstoffprüfer/innen .
Die Gehäter Werkstoffprüfer - Metalltechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden