Die Gehälter in Krefeld
Krefeld liegt im Westen des Rhein-Ruhrgebietes und ist vor allem ein kulturelles Zentrum. Mehrere Kunstmuseen, Ausstellungen, sowie Musiksäle und eine Vielzahl an denkmalgeschützten Bauwerken prägen das Stadtbild. Traditionell ist Krefeld seit vielen Jahrhunderten auch ein wichtiger Standort der Textilindustrie, was sich heute noch immer durch mehrere Textilunternehmen zeigt. Doch auch die Chemieindustrie, sowie der Fahrzeug- und Maschinenbau spielen eine tragende Rolle in der Wirtschaft der Stadt. Auch die Metallindustrie ist mit einigen Werken vertreten. Die Stadt besitzt einen Rheinhafen. Für internationale Flüge wird der Flughafen Düsseldorf verwendet. Krefeld ist selbstverständlich auch an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und hat ein flächendeckendes Nahverkehrssystem.
Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK in Krefeld beträgt 2.530,26 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.598,97 | € 3.461,55 | € 2.530,26 |
Netto | € 1.195,26 | € 2.481,14 | € 1.838,20 |
Der Beruf der/s Verwaltungsfachangestellten - HWK und IHK ist ein in Deutschland offizieller Ausbildungsberuf. Alle Einzelheiten hierzu sind im Berufsbildungsgesetz, welches mit den Buchstaben BBiG abgekürzt wird, enthalten.
Hier kann demnach alles Wichtige zu diesem Beruf bzw. der entsprechenden Ausbildung nachgelesen werden. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Der/die Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK arbeitet im öffentlichen Dienst, also in bestimmten Behörden, beispielsweise in der Industrie- und Handelskammer, in der Landesverwaltung, in der Bundesverwaltung, in der Kommunalverwaltung oder aber auch in der Kirchenverwaltung. Auch von der Handwerkskammer werden derartige Ausbildungsstellen angeboten. Die Einsatzorte sind demnach vielseitig. Wie der Name bereits verklingen lässt, arbeiten Verwaltungsfachangestellte .
Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden