Die Gehälter in Wolfratshausen
Im wunderschönen Landkreis Bad-Tölz - Wolfratshausen liegt auch die Stadt Wolfratshausen. Die Stadt gliedert sich in die Ortsteile Weidach, Nantwein, Farchet, Altstadt und Waldram. Überaus idyllisch gelegen und ohnehin in optischer Hinsicht sehr ansprechend für Touristen sowie natürlich auch für die Einheimischen selbst, grenzt Wolfratshausen an die Loisach und die Isar. Insbesondere für Shoppingfans hat Wolfratshausen viel zu bieten, denn attraktive Einkaufsstraßen befinden sich in der schönen Altstadt. Dieser Umstand ist allerdings nicht nur für Reisende interessant, sondern auch für den einen oder anderen Interessenten, der auf der Suche nach einer (neuen) beruflichen Orientierung ist. Überdies ist für Jobsuchende die Nähe zur bayerischen Landeshauptstadt München ebenfalls von großer Bedeutung.
Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK in Wolfratshausen beträgt 3.972,22 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.972,22 | € 3.972,22 | € 3.972,22 |
Netto | € 2.497,30 | € 2.497,30 | € 2.497,30 |
Der Beruf der/s Verwaltungsfachangestellten - HWK und IHK ist ein in Deutschland offizieller Ausbildungsberuf. Alle Einzelheiten hierzu sind im Berufsbildungsgesetz, welches mit den Buchstaben BBiG abgekürzt wird, enthalten.
Hier kann demnach alles Wichtige zu diesem Beruf bzw. der entsprechenden Ausbildung nachgelesen werden. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Der/die Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK arbeitet im öffentlichen Dienst, also in bestimmten Behörden, beispielsweise in der Industrie- und Handelskammer, in der Landesverwaltung, in der Bundesverwaltung, in der Kommunalverwaltung oder aber auch in der Kirchenverwaltung. Auch von der Handwerkskammer werden derartige Ausbildungsstellen angeboten. Die Einsatzorte sind demnach vielseitig. Wie der Name bereits verklingen lässt, arbeiten Verwaltungsfachangestellte .
Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden