Die Gehälter in Düsseldorf
Düsseldorf liegt im Zentrum des Rhein - Ruhrgebietes und ist in vielen Bereichen ein führender Standort in Deutschland. Die Modebranche hat hier ihren Hauptsitz in Deutschland. Auch viele Unternehmen, die in der Werbung tätig sind, sind hier ansässig. Auf dem Messegelände Düsseldorf werden alljährlich internationale Messen veranstaltet. Als Finanzzentrum und Börseplatz haben auch viele Finanzdienstleistungsunternehmen hier ihren Sitz. Auch Unternehmen der Fahrzeug-, Maschinen- und Telekommunikationsindustrie sind in der Stadt tätig, sowie einige Medienunternehmen. Der Flughafen der Stadt gehört zu den Größten in Deutschland, doch auch über den Hafen am Rhein werden Personen und Güter transportiert. Auch an das Bahn- und Autobahnnetz ist Düsseldorf gut angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK in Düsseldorf beträgt 1.580,07 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 830,97 | € 2.329,17 | € 1.580,07 |
Netto | € 662,93 | € 1.790,60 | € 1.226,77 |
Der Beruf der/s Verwaltungsfachangestellten - HWK und IHK ist ein in Deutschland offizieller Ausbildungsberuf. Alle Einzelheiten hierzu sind im Berufsbildungsgesetz, welches mit den Buchstaben BBiG abgekürzt wird, enthalten.
Hier kann demnach alles Wichtige zu diesem Beruf bzw. der entsprechenden Ausbildung nachgelesen werden. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Der/die Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK arbeitet im öffentlichen Dienst, also in bestimmten Behörden, beispielsweise in der Industrie- und Handelskammer, in der Landesverwaltung, in der Bundesverwaltung, in der Kommunalverwaltung oder aber auch in der Kirchenverwaltung. Auch von der Handwerkskammer werden derartige Ausbildungsstellen angeboten. Die Einsatzorte sind demnach vielseitig. Wie der Name bereits verklingen lässt, arbeiten Verwaltungsfachangestellte .
Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden