Die Gehälter in Kaiserslautern
Kaiserslautern ist eine wichtige Industriestadt im Bundesland Rheinland Pfalz. Vor allem die metallverarbeitende Industrie und der Maschinenbau sind hier zu nennen. Auch die Lebensmittel- und Modeindustrie ist vertreten. Ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist auch der US-Militärstützpunkt in Kaiserslautern, wo zahlreiche Menschen aus der Region beschäftigt sind. Die Stadt hat eine technische Universität und stützt sich vordergründig auch auf die IT-Wirtschaft. Aufgrund der zahlreichen Kommunikations- und IT-Unternehmen hat die Stadt den Beinamen Silicon Woods erhalten. Im Stadtgebiet befinden sich auch zahlreiche Forschungseinrichtungen, wodurch Kaiserslautern ein wichtiger Wissensstandort ist. Für den öffentlichen Stadtverkehr sind mehrere Buslinien eingerichtet. Der Flughafen Saarbrücken ist etwa 80 Kilometer entfernt.
Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK in Kaiserslautern beträgt 2.891,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.891,42 | € 2.891,42 | € 2.891,42 |
Netto | € 1.789,75 | € 1.789,75 | € 1.789,75 |
Der Beruf der/s Verwaltungsfachangestellten - HWK und IHK ist ein in Deutschland offizieller Ausbildungsberuf. Alle Einzelheiten hierzu sind im Berufsbildungsgesetz, welches mit den Buchstaben BBiG abgekürzt wird, enthalten.
Hier kann demnach alles Wichtige zu diesem Beruf bzw. der entsprechenden Ausbildung nachgelesen werden. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Der/die Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK arbeitet im öffentlichen Dienst, also in bestimmten Behörden, beispielsweise in der Industrie- und Handelskammer, in der Landesverwaltung, in der Bundesverwaltung, in der Kommunalverwaltung oder aber auch in der Kirchenverwaltung. Auch von der Handwerkskammer werden derartige Ausbildungsstellen angeboten. Die Einsatzorte sind demnach vielseitig. Wie der Name bereits verklingen lässt, arbeiten Verwaltungsfachangestellte .
Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - HWK und IHK basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden