Die Gehälter in Mindelheim
Die Stadt Mindelheim gehört zum Bundesland Bayern und ist die Kreisstadt des Landkreises Unterallgäu. In der Stadt ist ein ausgezeichnetes Bildungswesen eingerichtet. Neben allen Schulen von der Grundschule bis zum Gymnasium befinden sich unter anderem eine Landwirtschaftsschule, eine Krankenpflegeschule und eine Volkshochschule als besondere Bildungseinrichtungen in der Stadt. Über die Bundesautobahn A96 und die Bundesstraße B16 ist die Stadt gut an das deutsche Netz der Fernstraßen angebunden. Der modernisierte Bahnhof ist Haltestelle für zahlreiche regionale und weiterführende Verbindungen. In der Mindelheimer Wirtschaft gehen Handel und Handwerk Hand in Hand. Dabei sind alt eingesessene Traditionsbetriebe ebenso angesiedelt, wie moderne und branchenneue Unternehmen.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik in Mindelheim beträgt 2.067,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 2.135,00 | € 2.067,50 |
Netto | € 1.339,28 | € 1.410,49 | € 1.374,89 |
Für die Zulassung zur Weiterbildung als Techniker/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf vorausgesetzt und zudem ist der Nachweis über eine entsprechende praktische Berufserfahrung zu erbringen. Die Weiterbildung kann in Vollzeit mit einer Dauer von 2 Jahren absolviert werden, oder in Teilzeit oder im Fernunterricht innerhalb von 3 bis 4 Jahren abgeschlossen werden.
Die Aufgaben der staatlich geprüften Techniker/innen - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik liegen in der funktionsgerechten Konstruktion von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und die jeweilige Projektierung und Planung. Die Ermittlung des jeweiligen Betriebsmitteleinsatzes fällt auch in den Zuständigkeitsbereich des/r Technikers/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik. Hinsichtlich der Projektierung und Planung der Anlagen ist auf die genauen Anforderungen gemäß den .
Die Gehäter Techniker - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden