Die Gehälter in Bonn
Die ehemalige Hauptstadt der BRD ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort und Börsenplatz im Westen Deutschlands. Viele nationale Unternehmen haben hier ihren Sitz. Die Medienlandschaft setzt sich aus einigen Fernseh- und Radiosendern, sowie mehreren Zeitungen zusammen. Immer wichtiger wird der Tourismus in der Stadt, der bereits zahlreichen Erwerbstätigen Arbeit bietet. In Bonn haben immer noch einige staatliche Institutionen, sowie mehrere internationale UNO Institutionen ihren Sitz. Über den Flughafen Köln/Bonn können Ziele im In- und Ausland angeflogen werden. Das Straßenbahn- und Busnetz ist gut ausgebaut und verbindet die Knotenpunkte der Stadt. Mehrere Autobahnen stellen gemeinsam mit den Bahnhöfen den Anschluss an das Fernverkehrsnetz sicher.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik in Bonn beträgt 2.646,41 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.247,92 | € 3.044,89 | € 2.646,41 |
Netto | € 1.591,34 | € 2.217,44 | € 1.904,39 |
Für die Zulassung zur Weiterbildung als Techniker/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf vorausgesetzt und zudem ist der Nachweis über eine entsprechende praktische Berufserfahrung zu erbringen. Die Weiterbildung kann in Vollzeit mit einer Dauer von 2 Jahren absolviert werden, oder in Teilzeit oder im Fernunterricht innerhalb von 3 bis 4 Jahren abgeschlossen werden.
Die Aufgaben der staatlich geprüften Techniker/innen - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik liegen in der funktionsgerechten Konstruktion von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und die jeweilige Projektierung und Planung. Die Ermittlung des jeweiligen Betriebsmitteleinsatzes fällt auch in den Zuständigkeitsbereich des/r Technikers/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik. Hinsichtlich der Projektierung und Planung der Anlagen ist auf die genauen Anforderungen gemäß den .
Die Gehäter Techniker - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden