Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik in Hamburg beträgt 4.920,14 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.166,67 | € 7.673,61 | € 4.920,14 |
Netto | € 1.362,01 | € 4.501,36 | € 2.931,69 |
Für die Zulassung zur Weiterbildung als Techniker/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf vorausgesetzt und zudem ist der Nachweis über eine entsprechende praktische Berufserfahrung zu erbringen. Die Weiterbildung kann in Vollzeit mit einer Dauer von 2 Jahren absolviert werden, oder in Teilzeit oder im Fernunterricht innerhalb von 3 bis 4 Jahren abgeschlossen werden.
Die Aufgaben der staatlich geprüften Techniker/innen - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik liegen in der funktionsgerechten Konstruktion von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und die jeweilige Projektierung und Planung. Die Ermittlung des jeweiligen Betriebsmitteleinsatzes fällt auch in den Zuständigkeitsbereich des/r Technikers/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik. Hinsichtlich der Projektierung und Planung der Anlagen ist auf die genauen Anforderungen gemäß den .
Die Gehäter Techniker - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden