Die Gehälter in Olching
Die kulturelle und erlebnisreiche Gemeinde Olching gehört zu dem Bundesland Bayern und ist für ihr stetiges Wirtschaftswachstum bekannt. In der historischen Gemeinde werden noch immer regelmäßig Ausgrabungen durchgeführt und antike Gegenstände und Fossilien wie zum Beispiel Knochen und versteinerte Haushaltsutensilien gefunden. Die Ortschaft Olching ist mit dem Eisenbahnnetz verbunden, wodurch sich eine bessere Erreichbarkeit aufzeigt und die demographische Entwicklung angekurbelt werden kann. Die verschiedenen Seen in den umliegenden Gemeinden Esting und Geiselbullach sowie zahlreiche Schulen, Kirchen und öffentliche Einrichtungen prägen Olching und deshalb ist die Gemeinde für viele Unternehmen einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte. Einer der größten dort ansässigen Arbeitgeber ist die große Baustoff-Zentrum GmbH.
Das Durchschnittsgehalt für Messebauer in Olching beträgt 3.055,56 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.000,00 | € 3.111,11 | € 3.055,56 |
Netto | € 1.922,64 | € 1.980,04 | € 1.951,34 |
Der/die Messebauer/in konstruiert Messe- und Ausstellungsstände für Kunden. Dabei beachtet er die vorgegebenen Stellflächen und Hallengrundrisse, sowie die individuellen Kundenwünsche.
Auch der Transport und der Auf- und Abbau gehört zum Tätigkeitsfeld. Arbeitsplätze findet der/die Messebauer/in bei Messebaugesellschaften und in Werbeagenturen. Er/sie kann aber auch in Tischlereien tätig sein. Der/die Messebauer/in ist für die Beschaffung der benötigten Bauteile und den optisch ansprechenden Aufbau der Messe- und Ausstellungsstände verantwortlich. Die Aufgaben des/der Messebauer/in sind sehr vielfältig. So kümmert er/sie sich unter Umständen auch um die Veranstaltungstechnik und sorgt dafür, dass die Veranstaltung reibungslos über die Bühne geht. Der/die Messebauer/in fragt alle nötigen Informationen beim Kunden ab. Nach diesen Erkenntnissen baut er/sie den Stand, .
Die Gehäter Messebauer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden