Die Gehälter in Esslingen am Neckar
Die Stadt Esslingen am Neckar in Baden Württemberg ist ein großes Industrie- und Dienstleistungszentrum. Unternehmen der Fahrzeugindustrie, des Maschinenbaus, aber auch der Elektrotechnik sind hier genauso angesiedelt wie verschiedene Medienunternehmen. In Esslingen am Neckar sind mehrere zentrale Verwaltungseinrichtungen untergebracht. Die Stadt liegt in einer Weinbauregion, wodurch auch die Gastronomie der Stadt beeinflusst wird. Die Altstadt mit den Fachwerkhäusern bietet den idealen Rahmen für zahlreiche Veranstaltungen die viele Besucher anziehen. In der Stadt Esslingen am Neckar verkehren Omnibusse und Oberleitungsbusse, die das Nahverkehrsnetz der Stadt bedienen. Die Stadt ist an das Bahnnetz angeschlossen. Für den Flugverkehr wird der Flughafen Stuttgart benutzt.
Das Durchschnittsgehalt für Messebauer in Esslingen am Neckar beträgt 5.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.500,00 | € 6.000,00 | € 5.250,00 |
Netto | € 2.948,65 | € 4.316,50 | € 3.632,58 |
Der/die Messebauer/in konstruiert Messe- und Ausstellungsstände für Kunden. Dabei beachtet er die vorgegebenen Stellflächen und Hallengrundrisse, sowie die individuellen Kundenwünsche.
Auch der Transport und der Auf- und Abbau gehört zum Tätigkeitsfeld. Arbeitsplätze findet der/die Messebauer/in bei Messebaugesellschaften und in Werbeagenturen. Er/sie kann aber auch in Tischlereien tätig sein. Der/die Messebauer/in ist für die Beschaffung der benötigten Bauteile und den optisch ansprechenden Aufbau der Messe- und Ausstellungsstände verantwortlich. Die Aufgaben des/der Messebauer/in sind sehr vielfältig. So kümmert er/sie sich unter Umständen auch um die Veranstaltungstechnik und sorgt dafür, dass die Veranstaltung reibungslos über die Bühne geht. Der/die Messebauer/in fragt alle nötigen Informationen beim Kunden ab. Nach diesen Erkenntnissen baut er/sie den Stand, .
Die Gehäter Messebauer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden