Die Gehälter in Ludwigshafen am Rhein
Ludwigshafen am Rhein gehört zu den Großstädten in Rheinland-Pfalz. Ludwigshafen am Rhein ist ein bedeutender Chemiestandort, in dem mehrere große und auch international tätige Chemieunternehmen ihren Sitz haben. Auch die Pharmaindustrie ist hier ansässig. Weitere Betriebe sind in der Elektrotechnik oder auch im logistischen Bereich tätig, denen der bedeutende Hafen am Rhein eine gute Grundlage bietet. Ludwigshafen am Rhein ist auch ein wichtiges Bildungszentrum für die umliegenden Gemeinden. Das kulturelle Leben der Stadt wird durch mehrere Museen und Theater geprägt. Ludwigshafen am Rhein hat einen Bahnhof und ist an das Autobahnsystem angeschlossen. Ein dichtes Straßenbahn- und Bussystem versorgt den Nahverkehrsbedarf.
Das Durchschnittsgehalt für Medizinisch-technische/r Assistent - Funktionsdiagnostik in Ludwigshafen am Rhein beträgt 2.967,57 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.850,00 | € 4.085,14 | € 2.967,57 |
Netto | € 1.229,44 | € 2.396,46 | € 1.812,95 |
Die medizinisch-technische Assistentin und der medizinisch-technische Assistent im Bereich Funktionsdiagnostik haben Ihre Ausbildung an einer Fachschule gemacht. Üblicherweise wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, sowie gute Kenntnisse in Mathematik, Biologie und Physik.
Nach der Ausbildung arbeiten der medizinisch-technische Assistent und die medizinisch-technische Assistentin an Krankenhäuser, wo sie die Ärzte bei der Diagnostik unterstützen. Nach Anweisungen der Ärzte führen sie an den Patienten mit der Hilfe medizinischer Geräte Untersuchungen durch, die die Funktion der verschiedenen Organe betreffen, wie beispielsweise eine Lungenfuntionsprüfung oder ein EKG. Der medizinisch-technische Assistent und die medizinisch-technische Assistentin müssen sich in der Handhabung und der Funktion dieser medizinischen Geräte genau auskennen, damit die .
Die Gehäter Medizinisch-technische/r Assistent - Funktionsdiagnostik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden