Die Gehälter in Böblingen
Die Stadt Böblingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Sie ist eine große Kreisstadt. Wer in dieser Stadt wohnt, der gelangt sehr schnell in alle Richtungen. Durch die zahlreichen Bundesstraßen und Autobahnen ist die Autofahrt sehr bequem. Weiterhin ist es so, dass der Flughafen in Stuttgart sehr schnell erreicht werden kann, sowohl mit dem eigenen PKW, als auch mit der Bahn. In Böblingen gibt es diverse Schulen. Auch in der Umgebung der Stadt finden sich zahlreiche Möglichkeiten, zu lernen. Die Stadt bietet seinen Besuchern unter anderem einige kleine Museen, die wirklich sehenswert sind. In dieser Stadt haben zahlreiche Unternehmen ihren Sitz, unter anderem Unternehmen aus der Computerindustrie, sowie aus der Luft- und Raumfahrtindustrie.
Das Durchschnittsgehalt für Medizinisch-technische/r Assistent - Funktionsdiagnostik in Böblingen beträgt 2.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.200,00 | € 2.400,00 | € 2.300,00 |
Netto | € 1.403,22 | € 1.505,40 | € 1.454,31 |
Die medizinisch-technische Assistentin und der medizinisch-technische Assistent im Bereich Funktionsdiagnostik haben Ihre Ausbildung an einer Fachschule gemacht. Üblicherweise wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, sowie gute Kenntnisse in Mathematik, Biologie und Physik.
Nach der Ausbildung arbeiten der medizinisch-technische Assistent und die medizinisch-technische Assistentin an Krankenhäuser, wo sie die Ärzte bei der Diagnostik unterstützen. Nach Anweisungen der Ärzte führen sie an den Patienten mit der Hilfe medizinischer Geräte Untersuchungen durch, die die Funktion der verschiedenen Organe betreffen, wie beispielsweise eine Lungenfuntionsprüfung oder ein EKG. Der medizinisch-technische Assistent und die medizinisch-technische Assistentin müssen sich in der Handhabung und der Funktion dieser medizinischen Geräte genau auskennen, damit die .
Die Gehäter Medizinisch-technische/r Assistent - Funktionsdiagnostik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden