Die Gehälter in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main war schon immer ein wirtschaftliches Zentrum in Deutschland. Heutzutage ist Frankfurt vor allem ein wichtiges und international bedeutendes Finanzzentrum und Börsenplatz. Aber auch viele andere nationale und internationale Unternehmen des Handels und des Dienstleistungssektors setzen auf die gute Infrastruktur in Frankfurt am Main und sind deshalb auch hier vertreten. Das Messezentrum Frankfurt ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor und zieht regelmäßig zahlreiche Aussteller und Besucher aus dem In- und Ausland an. Auch der IT-Sektor ist in Frankfurt stark vertreten. Der Flughafen gehört zu den größten der Welt und sorgt neben Bahn, Rheinschifffahrt und Autobahn für die nationale und internationale Verkehrsanbindung.
Das Durchschnittsgehalt für Medizinisch-technische/r Assistent - Funktionsdiagnostik in Frankfurt am Main beträgt 2.323,21 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.427,37 | € 3.219,05 | € 2.323,21 |
Netto | € 1.058,55 | € 1.974,16 | € 1.516,36 |
Die medizinisch-technische Assistentin und der medizinisch-technische Assistent im Bereich Funktionsdiagnostik haben Ihre Ausbildung an einer Fachschule gemacht. Üblicherweise wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, sowie gute Kenntnisse in Mathematik, Biologie und Physik.
Nach der Ausbildung arbeiten der medizinisch-technische Assistent und die medizinisch-technische Assistentin an Krankenhäuser, wo sie die Ärzte bei der Diagnostik unterstützen. Nach Anweisungen der Ärzte führen sie an den Patienten mit der Hilfe medizinischer Geräte Untersuchungen durch, die die Funktion der verschiedenen Organe betreffen, wie beispielsweise eine Lungenfuntionsprüfung oder ein EKG. Der medizinisch-technische Assistent und die medizinisch-technische Assistentin müssen sich in der Handhabung und der Funktion dieser medizinischen Geräte genau auskennen, damit die .
Die Gehäter Medizinisch-technische/r Assistent - Funktionsdiagnostik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden