Die Gehälter in Ginsheim-Gustavsburg
Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg bietet eine große Zahl an Sehenswürdigkeiten und aufgrund ihrer Lage im Mainspitzdreieck ist sie auch bei Naturfreunden beliebt. Verkehrstechnisch ist die Gemeinde über die Bundesautobahnen A 60 und A 671, einen Bahnhof und einen Rheinhafen bestens erschlossen. Die Gemeinde verfügt über eine Grundschule, Sonderschule und Gesamtschule. Gymnasien und Berufsschulen finden sich im nahe gelegenen Mainz und Rüsselsheim. Wirtschaftlich liegt der Schwerpunkt der Gemeinde im produzierenden Gewerbe, speziell für die Automobilindustrie. Der überwiegende Teil der Bevölkerung arbeitet in den Bereichen Verkehr, Handel und Dienstleistungen. Auch der Hafen Gustavsburg nimmt eine bedeutende wirtschaftliche Rolle in der Region ein.
Das Durchschnittsgehalt für Medizinisch-technische/r Assistent - Funktionsdiagnostik in Ginsheim-Gustavsburg beträgt 3.010,22 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.987,11 | € 3.033,33 | € 3.010,22 |
Netto | € 2.254,96 | € 2.376,13 | € 2.315,55 |
Die medizinisch-technische Assistentin und der medizinisch-technische Assistent im Bereich Funktionsdiagnostik haben Ihre Ausbildung an einer Fachschule gemacht. Üblicherweise wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, sowie gute Kenntnisse in Mathematik, Biologie und Physik.
Nach der Ausbildung arbeiten der medizinisch-technische Assistent und die medizinisch-technische Assistentin an Krankenhäuser, wo sie die Ärzte bei der Diagnostik unterstützen. Nach Anweisungen der Ärzte führen sie an den Patienten mit der Hilfe medizinischer Geräte Untersuchungen durch, die die Funktion der verschiedenen Organe betreffen, wie beispielsweise eine Lungenfuntionsprüfung oder ein EKG. Der medizinisch-technische Assistent und die medizinisch-technische Assistentin müssen sich in der Handhabung und der Funktion dieser medizinischen Geräte genau auskennen, damit die .
Die Gehäter Medizinisch-technische/r Assistent - Funktionsdiagnostik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden