Die Gehälter in Lörrach
Die Kreisstadt Lörrach liegt im südwestlichen Baden-Württemberg, nahe der Schweizer Grenze und der Stadt Basel. Zwei deutsche, eine französische und zwei Schweizer Autobahnen sind einfach und schnell zu erreichen, was die Verkehrsgünstigkeit der Stadt immens steigert. Die B 317 ist die Hauptstraße der Stadt. Auch per regionaler und überregionaler Bahnverbindung ist Lörrach bequem zu erreichen, auch aus Basel her. Die Lage der Stadt ist ideal für eventuellen Pendelverkehr, doch auch die zahlreich vertretene heimische Industrie - wie zum Beispiel eine bekannte deutsche Schokoladenfabrik - hat hier ihren Standort gefunden. In Lörrach gibt es neben der Berufsakademie zahlreiche Schulen mit unterschiedlichen Bildungszielen, eine Gewerbeschule, eine kaufmännische Schule und andere. Auch eine Privat- und eine Waldorfschule sind angesiedelt.
Das Durchschnittsgehalt für Lokomotivführer in Lörrach beträgt 2.379,75 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.379,75 | € 2.379,75 | € 2.379,75 |
Netto | € 1.489,90 | € 1.783,11 | € 1.636,51 |
Der Lokomotivführer und die Lokomotivführerin haben eine dreijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Eine bestimmte Schulbildung ist für diesen beruf nicht vorgeschrieben, die Deutsche Bundesbahn stellt jedoch bevorzug Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein.
Während der Ausbildung erlernen die Lokoimotivführer alles Notwendige für die ordentliche Ausführung ihres verantwortungsvollen Berufes. Sie finden dann Arbeit bei der Bundesbahn, aber auch in regionalen Verkehrsbetrieben wie U-Bahnen oder S-Bahnen. Der Lokomotivführer und die Lokomotivführerin sind für ihren Zug verantwortlich. Vor Fahrtantritt wird der Zug zusammengestellt und bei Güterzügen werden die Lokomotivführer und die Lokomotivführerinnen über die Art der beförderten Güter unterrichtet. Sie müssen beispielsweise wissen, ob unter diesen Gütern Gefahrgut ist, um im Notfall besser reagiueren zu können. Nachdem .
Die Gehäter Lokomotivführer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden