Die Gehälter in Sankt Ingbert
Die Stadt St. Ingbert im Saarland war einst ein Standort produzierender Industrie, die heute jedoch weitestgehend den High-Tech-Unternehmen Platz gemacht hat. Viele bekannte Unternehmen und ein bekanntes deutsches Forschungsinstitut sind heute Arbeitgeber und Ausbilder in der Stadt. Die auf zwölf Industriegebieten verteilten Firmen werden Jahr für Jahr mehr. Sankt Ingbert hat über die A6 eine direkte Verbindung zu Paris und ganz Frankreich sowie nach Mannheim, was für Pendler interessant ist. Auch mit dem Zug ist das gesamte Umland gut und regelmäßig zu erreichen. Ein modernes Stadtbussystem sorgt für weitere Mobilität. Neben den üblichen Schulen findet man zwei Volkshochschulen - eine davon für berufliche Weiterbildung - die Akademie der Saarwissenschaft und das Bildungszentrum der Agentur für Arbeit.
Das Durchschnittsgehalt für Lokomotivführer in Sankt Ingbert beträgt 3.569,05 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.516,67 | € 5.621,42 | € 3.569,05 |
Netto | € 789,99 | € 3.572,90 | € 2.181,45 |
Der Lokomotivführer und die Lokomotivführerin haben eine dreijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Eine bestimmte Schulbildung ist für diesen beruf nicht vorgeschrieben, die Deutsche Bundesbahn stellt jedoch bevorzug Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss ein.
Während der Ausbildung erlernen die Lokoimotivführer alles Notwendige für die ordentliche Ausführung ihres verantwortungsvollen Berufes. Sie finden dann Arbeit bei der Bundesbahn, aber auch in regionalen Verkehrsbetrieben wie U-Bahnen oder S-Bahnen. Der Lokomotivführer und die Lokomotivführerin sind für ihren Zug verantwortlich. Vor Fahrtantritt wird der Zug zusammengestellt und bei Güterzügen werden die Lokomotivführer und die Lokomotivführerinnen über die Art der beförderten Güter unterrichtet. Sie müssen beispielsweise wissen, ob unter diesen Gütern Gefahrgut ist, um im Notfall besser reagiueren zu können. Nachdem .
Die Gehäter Lokomotivführer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden