Die Gehälter in Pommelsbrunn
Der Ort Pommelsbrunn liegt in Mittelfranken in dem Freistaat Bayern und gehört zu dem Landkreis Nürnberger Land. Pommelsbrunn profitiert entscheidend von der Lage zu der Stadt Nürnberg und so ist die Zahl der Arbeitslosen in dem Ort sehr gering. Zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen gehört das vorhandene Industriegebiet, in dem ein Großteil der Einheimischen arbeitet. In diesem haben sich in den letzten Jahren Unternehmen der verschiedensten Bereiche niedergelassen und so handelt es sich hierbei neben kleinen in erster Linie auch um mittelständische Betriebe. Zudem befinden sich in dem Ort kleine Handwerks- und Handelsbetriebe, bei denen es sich im Wesentlichen um Traditionsunternehmen handelt.
Das Durchschnittsgehalt für Lohnbuchhalter in Pommelsbrunn beträgt 2.476,19 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 2.952,38 | € 2.476,19 |
Netto | € 994,86 | € 1.331,11 | € 1.162,99 |
Der Lohnbuchhalter und die Lohnbuchhalterin und die Lohnbuchhalterin haben eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Häufig kommen sie auch aus dem Bereich der Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe und haben den Beruf des steuerfachangestellten oder der Steuerfachangestellten erlernt.
Sie sind mit allen anfallenden Aufgaben im Bereich der Lohnbuchhaltung beschäftigt. Sie rechnen die Stundenzettel oder Stempelkarten der Mitarbeiter aus, berechnen die Anzahl der Normalstunden und der Überstunden, errechnen die Zulagen für bestimmte Arbeiten (Erschwerniszulagen etc). Danach erstellen sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, drucken diese aus und weisen die Zahlungen an. Sie errechnen die Beiträge für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer und fertigen die entsprechenden Meldungen an und leiten diese an die Empfänger weiter. Auch die Zahlungen dieser Posten wird von ihnen veranlasst. Der Lohnbuchhalter und die Lohnbuchhalterin fertigen die An- und Abmeldungen bei Beschäftigungsbeginn .
Die Gehäter Lohnbuchhalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden