Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Lohnbuchhalter in Berlin beträgt 5.222,18 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.371,43 | € 9.072,92 | € 5.222,18 |
Netto | € 1.027,74 | € 5.851,46 | € 3.439,60 |
Der Lohnbuchhalter und die Lohnbuchhalterin und die Lohnbuchhalterin haben eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Häufig kommen sie auch aus dem Bereich der Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe und haben den Beruf des steuerfachangestellten oder der Steuerfachangestellten erlernt.
Sie sind mit allen anfallenden Aufgaben im Bereich der Lohnbuchhaltung beschäftigt. Sie rechnen die Stundenzettel oder Stempelkarten der Mitarbeiter aus, berechnen die Anzahl der Normalstunden und der Überstunden, errechnen die Zulagen für bestimmte Arbeiten (Erschwerniszulagen etc). Danach erstellen sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, drucken diese aus und weisen die Zahlungen an. Sie errechnen die Beiträge für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer und fertigen die entsprechenden Meldungen an und leiten diese an die Empfänger weiter. Auch die Zahlungen dieser Posten wird von ihnen veranlasst. Der Lohnbuchhalter und die Lohnbuchhalterin fertigen die An- und Abmeldungen bei Beschäftigungsbeginn .
Die Gehäter Lohnbuchhalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden