Ihr Arbeitsort ist die IT-Branche sowie die DV-Branche und finden auch eine Anstellung in Industrie-, Handels-, Dienstleistungs und anderen Wirtschaftsunternehmen nahezu aller Branchen. In ihrem Beruf analysieren sie wirtschaftliche Daten mittels spezieller Software. Auf die Bereiche Rechnungswesen, Einkauf, Verkauf, Vertrieb oder Verwaltung können sie die gewonnen Daten dann beziehen. Für betriebswirtschaftliche Entscheidungen stellen sie verlässliches Zahlenmaterial auf deren Basis bereit. Tätig sind sie auch als kaufmännischer Assistent DV/Rechnungswesen und der kaufmännischen Assistentin DV/Rechnungswesen in der Geschäftsbuchhaltung. Unterschiedliche Kontierungsfälle wie Buchungen im Anlage- Kontokorrents sowie dem Lohn- und Gehaltsbereich bearbeiten sie. Verantwortung übernehmen sie eventuell auch für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kassenführung, Mahnungen und Betriebsabrechnungen. Im Bereich der Datenverarbeitung und dem Rechnungswesen ist eine ihrer Aufgaben die Auswertung wirtschaftlicher Daten und erfüllen weiterhin Aufgaben im Rechnungswesen. In das Rechnungswesen fließen diese von ihnen ausgewerteten wirtschaftlichen Daten mit ein . So können in den Bereichen Einkauf, Verkauf sowie Vertrieb betriebswirtschaftliche .

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Wie viel Kaufm. Assistent - DV/Rechnungswesen, Ergebnis Kaufm. Assistent - DV/Rechnungswesen?


Entscheidungen getroffen werden. Egal ob es sich dabei um einen Handwerksbetrieb oder industrielle Großunternehmen handelt.

Die Gehäter Kaufm. Assistent - DV/Rechnungswesen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Aachen € 6.998,33
Abensberg, Hallertau € 2.494,44
Alsdorf, Rheinland € 2.806,40
Alzenau in Unterfranken € 1.960,00
Bargteheide € 1.600,00
Bergkamen € 2.200,00
Berlin € 704,17
Braunschweig € 400,00
Bruchsal € 3.033,33
Brunnthal, Kreis München € 2.000,00
Crailsheim € 4.172,85
Darmstadt € 1.826,13
Delbrück € 1.841,67
Duisburg € 2.000,00
Düsseldorf € 1.600,00
Eltville am Rhein € 3.700,00
Ettenheim € 1.283,95
Frankfurt am Main € 2.000,00
Frickenhausen (Württemberg) € 2.400,00
Geretsried € 2.200,00
Gütersloh € 2.000,00
Hamburg € 1.050,83
Hamm (Westfalen) € 1.521,33
Hanau € 2.789,47
Hannover € 1.826,80
Himmelkron € 1.950,00
Köln € 1.486,46
Krefeld € 1.800,00
Lich, Hessen € 3.706,14
Lingen (Ems) € 2.286,92
Magdeburg € 2.383,33
Mannheim, Universitätsstadt € 2.300,00
Möhnesee € 2.230,39
Moormerland € 1.679,17
Nagold € 1.666,48
Neuss € 600,00
Norderstedt € 2.083,33
Oldenburg in Oldenburg € 2.138,53
Osnabrück € 2.383,33
Pommelsbrunn € 1.300,00
Recklinghausen, Westfalen € 2.242,50
Regensburg € 3.000,00
Rehau, Oberfranken € 688,00
Sankt Leon-Rot € 2.750,00
Schopfheim € 2.383,33
Siegburg € 2.200,00
Trier € 1.500,00
Troisdorf € 2.579,09
Ulm (Donau) € 2.236,36
Weiden in der Oberpfalz € 2.400,00

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht nimmt das Rechnungswesen in allen Wirtschaftsunternehmen eine bedeutende Stellung ein. Sämtliche Geschäftsvorgänge werden im Rechnungswesen dokumentiert, die Kosten kalkuliert sowie von ihnen erfasst und ausgewertet. Der jeweiligen Unternehmensleitung leistet dieses Zahlenmaterial wertvolle Hilfe bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen wie Investitions-, Finanzierungs- oder Organisationsbereich. Je nach Größe des Unternehmens unterscheiden sich ihre Aufgaben in der Datenverarbeitung und dem Rechnungswesen. Die Verantwortung für das gesamte Rechnungswesen übernehmen sie als Allroundkräfte in kleineren Unternehmen wohingegen in Großunternehmen nur Teilbereiche ihr Aufgabengebiet sind. Diese können sein die Kontokorrentbuchhaltung, der Zahlungsverkehr oder das Mahnwesen. Geschäftsvorfälle auf Sach- und Personenkonten werden in der Geschäftsbuchhaltung erfasst. Hier bearbeiten sie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den handelsrechtlichen Vorschriften unterschiedliche Kontierungsfälle. Dazu zählen unter anderem die Buchung von Zu- und Abgängen im Anlagenbereich. In diesen Bereich fallen auch Forderungen gegenüber dem Kunden bzw. die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden