Die Gehälter in Flensburg
Flensburg liegt im Norden Deutschlands an der dänischen Grenze. Die Stadt ist Sitz zahlreicher Zentralverwaltungsorgane. Die Wirtschaft der Stadt ist sehr stark auf den Export konzentriert. Namhafte Handelsunternehmen, die mitunter international tätig sind, sind hier angesiedelt. Auch die Maschinenbau- und IT-Sektoren sind gut vertreten. Viele Studenten besuchen die Universität der Stadt und auch die anderen Bildungseinrichtungen ziehen Bewohner der Region an. Die Stadt ist generell maritim geprägt. Auch die Marineschule der deutschen Marine befindet sich hier. Die Stadt Flensburg ist an das Autobahnnetz angebunden. Auch ein Bahnhof ist vorhanden. Es gibt außerdem einige Fährverbindungen in andere Hafenstädte und nach Dänemark.
Das Durchschnittsgehalt für Lohnbuchhalter in Flensburg beträgt 3.192,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.565,33 | € 4.820,00 | € 3.192,67 |
Netto | € 998,08 | € 4.057,34 | € 2.527,71 |
Der Lohnbuchhalter und die Lohnbuchhalterin und die Lohnbuchhalterin haben eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Häufig kommen sie auch aus dem Bereich der Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe und haben den Beruf des steuerfachangestellten oder der Steuerfachangestellten erlernt.
Sie sind mit allen anfallenden Aufgaben im Bereich der Lohnbuchhaltung beschäftigt. Sie rechnen die Stundenzettel oder Stempelkarten der Mitarbeiter aus, berechnen die Anzahl der Normalstunden und der Überstunden, errechnen die Zulagen für bestimmte Arbeiten (Erschwerniszulagen etc). Danach erstellen sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, drucken diese aus und weisen die Zahlungen an. Sie errechnen die Beiträge für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer und fertigen die entsprechenden Meldungen an und leiten diese an die Empfänger weiter. Auch die Zahlungen dieser Posten wird von ihnen veranlasst. Der Lohnbuchhalter und die Lohnbuchhalterin fertigen die An- und Abmeldungen bei Beschäftigungsbeginn .
Die Gehäter Lohnbuchhalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden