Die Gehälter in Aschaffenburg
Die Stadt mit dem milden Klima liegt in Bayern in der Nähe von Frankfurt. Mit seiner Altstadt, dem Schloss Johannisburg, den vielen Parkanlagen, Theatern und Museen ist Aschaffenburg ein großer Anziehungspunkt für zahlreiche Touristen. Neben dem Tourismus ist auch die belebte Gastronomieszene ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Überdies hinaus ist in Aschaffenburg die Textilindustrie angesiedelt, aber auch die Holz- und Papierverarbeitung stellt hier ein wichtiges wirtschaftliches Standbein dar. Auch die Fahrzeugindustrie ist hier vertreten. Die Stadt besitzt auch einen Hafen am Main, an dem große Warenmengen umgeschlagen werden. Die Stadt ist gut an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. In der Stadt verkehren Busse.
Das Durchschnittsgehalt für Lohnbuchhalter in Aschaffenburg beträgt 2.920,57 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.720,00 | € 3.121,14 | € 2.920,57 |
Netto | € 1.902,58 | € 2.372,56 | € 2.137,57 |
Der Lohnbuchhalter und die Lohnbuchhalterin und die Lohnbuchhalterin haben eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Häufig kommen sie auch aus dem Bereich der Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe und haben den Beruf des steuerfachangestellten oder der Steuerfachangestellten erlernt.
Sie sind mit allen anfallenden Aufgaben im Bereich der Lohnbuchhaltung beschäftigt. Sie rechnen die Stundenzettel oder Stempelkarten der Mitarbeiter aus, berechnen die Anzahl der Normalstunden und der Überstunden, errechnen die Zulagen für bestimmte Arbeiten (Erschwerniszulagen etc). Danach erstellen sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, drucken diese aus und weisen die Zahlungen an. Sie errechnen die Beiträge für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer und fertigen die entsprechenden Meldungen an und leiten diese an die Empfänger weiter. Auch die Zahlungen dieser Posten wird von ihnen veranlasst. Der Lohnbuchhalter und die Lohnbuchhalterin fertigen die An- und Abmeldungen bei Beschäftigungsbeginn .
Die Gehäter Lohnbuchhalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden