Die Gehälter in Leverkusen
Leverkusen liegt am Rhein und ist ein wichtiges Wirtschaftszentrum, aber auch ein bedeutender Forschungsstandort im Westen von Deutschland. Vor allem die Pharmaindustrie hat einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche Ausrichtung der Stadt. Aber auch die Chemieindustrie ist hier beheimatet. Überdies hinaus ist Leverkusen auch ein Zentrum der Fahrzeugindustrie und der Silikonherstellung. Leverkusen verfügt über mehrere Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Die Medienlandschaft ist durch Zeitungen und Radiosender geprägt. Die Stadt hat Theater und Museen und bietet über das ganze Jahr hinweg zahlreiche Veranstaltungen. Leverkusen ist an die Autobahn angeschlossen, hat einen Bahnhof und verfügt über ein leistungsfähiges Busliniensystem, welches den Nahverkehrsbedarf abdeckt.
Das Durchschnittsgehalt für Landmaschinenmechaniker in Leverkusen beträgt 452,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 410,00 | € 495,00 | € 452,50 |
Netto | € 364,35 | € 424,05 | € 394,20 |
Landmaschinenmechaniker/in ist ein ehemaliger Ausbildungsberuf, der durch den neuen Ausbildungsberuf des/der Mechaniker/in Land- und Baumaschinentechnik ersetzt wurde. Landmaschinenmechaniker/innen arbeiten in der Herstellung und der Reparatur und Instandhaltung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen.
Arbeitgeber sind Herstellerbetriebe für Traktoren oder Mähdrescher oder auch der Handel und Großhandel für land- und forstwirtschaftliche Maschinen oder Geräte. Des Weiteren können sie auch in Werkstätten für Landmaschinen beschäftigt sein, wo sie die Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an den jeweiligen Land- und Forstmaschinen durchführen. Der/die Landmaschinenmechaniker/in führt vorwiegend handwerkliche und technische Aufgaben entweder eigenständig oder im Team aus. Der Arbeitsplatz des/der Landmaschinenmechaniker/in kann sich entweder .
Die Gehäter Landmaschinenmechaniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden