Die Gehälter in Neustadt bei Coburg
Neustadt bei Coburg ist eine große Kreisstadt und liegt im Landkreis Coburg in Oberfranken. Das Gebiet ist stark landwirtschaftlich geprägt. Die Nähe zum Thüringer Wald ermöglicht ebenfalls die Forstwirtschaft als Wirtschaftssektor. Hier ansässige Handwerksbetriebe nutzen den Wirtschaftsfaktor Holz und leben von der Holzverarbeitung. Ebenfalls werden hier Spielwaren hergestellt. Aus dem Thüringer Wald wanderte die Glasbläserei nach Neustadt ein und bildete einen weiteren, wichtigen Wirtschaftszweig. Der lokale Fernsehsender NEC TV hat hier seinen Sitz, ein Kabel- und Leitungswerk. Als ehemaliges Zonenrandgebiet wurde die Wirtschaft hier staatlich gefördert - aus diesem Grund finden sich hier viele Handwerksbetriebe, die allerdings nur vergleichsweise wenige Arbeitsplätze bieten können.
Das Durchschnittsgehalt für Landmaschinenmechaniker in Neustadt bei Coburg beträgt 2.340,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.832,38 | € 2.847,62 | € 2.340,00 |
Netto | € 1.294,55 | € 1.797,73 | € 1.546,14 |
Landmaschinenmechaniker/in ist ein ehemaliger Ausbildungsberuf, der durch den neuen Ausbildungsberuf des/der Mechaniker/in Land- und Baumaschinentechnik ersetzt wurde. Landmaschinenmechaniker/innen arbeiten in der Herstellung und der Reparatur und Instandhaltung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen.
Arbeitgeber sind Herstellerbetriebe für Traktoren oder Mähdrescher oder auch der Handel und Großhandel für land- und forstwirtschaftliche Maschinen oder Geräte. Des Weiteren können sie auch in Werkstätten für Landmaschinen beschäftigt sein, wo sie die Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an den jeweiligen Land- und Forstmaschinen durchführen. Der/die Landmaschinenmechaniker/in führt vorwiegend handwerkliche und technische Aufgaben entweder eigenständig oder im Team aus. Der Arbeitsplatz des/der Landmaschinenmechaniker/in kann sich entweder .
Die Gehäter Landmaschinenmechaniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden