Die Gehälter in Haren (Ems)
Die wundervolle Schifferstadt Haren-Ems liegt im westlichen Teil Niedersachsens und gehört dem Kreis Emsland an. Die selbstständigen Gemeinden Altenberge, Emen, Emmeln, Fehndorf und Landegge sowie einige andere gehören zur touristischen Stadt Haren, die aufgrund ihrer ausgezeichneten Verkehrsanbindung sehr gut über die Autobahn A 31 und die Bundesstraße B 70 zu erreichen ist. Die zwischen der Nordsee und Meppen liegende Stadt Haren-Ems befindet sich an der Ems, die auch mit dem Schiff befahrbar ist. Ein gesundes Klima, ein umfassendes Kulturangebot sowie eine breite Palette von Freizeitmöglichkeiten machen die Stadt interessant und attraktiv. Ein wichtiger Faktor der Standortfrage ist die erfreuliche Wirtschaftsentwicklung, die niedrigen Lebenshaltungskosten sowie das hervorragendes Schul- und Bildungsangebot
Das Durchschnittsgehalt für Landmaschinenmechaniker in Haren (Ems) beträgt 1.385,56 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 460,00 | € 2.311,11 | € 1.385,56 |
Netto | € 302,92 | € 1.688,24 | € 995,58 |
Landmaschinenmechaniker/in ist ein ehemaliger Ausbildungsberuf, der durch den neuen Ausbildungsberuf des/der Mechaniker/in Land- und Baumaschinentechnik ersetzt wurde. Landmaschinenmechaniker/innen arbeiten in der Herstellung und der Reparatur und Instandhaltung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen.
Arbeitgeber sind Herstellerbetriebe für Traktoren oder Mähdrescher oder auch der Handel und Großhandel für land- und forstwirtschaftliche Maschinen oder Geräte. Des Weiteren können sie auch in Werkstätten für Landmaschinen beschäftigt sein, wo sie die Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an den jeweiligen Land- und Forstmaschinen durchführen. Der/die Landmaschinenmechaniker/in führt vorwiegend handwerkliche und technische Aufgaben entweder eigenständig oder im Team aus. Der Arbeitsplatz des/der Landmaschinenmechaniker/in kann sich entweder .
Die Gehäter Landmaschinenmechaniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden