Die Gehälter in Hannover
Die Großstadt Hannover befindet sich im Bundesland Niedersachsen und ist ein wichtiger Standort für zahlreiche Unternehmen und Konzerne, die international tätig sind. Die Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie ist in der Stadt stark vertreten. Aber auch der Finanzsektor ist breit gestreut. Auch viele Dienstleistungsunternehmen und einige Betriebe der Telekommunikation finden sich in der Stadt. Ein wichtiges Zugpferd der Wirtschaft stellt die Bedeutung der Stadt als internationales Messezentrum dar. Doch auch zahlreiche Kongresse und Konferenzen werden in der Stadt veranstaltet. Mehrere Fernseh- und Radiosender sowie Zeitungen prägen die Medienlandschaft der Stadt. Über Flughafen, Bahnhof und Autobahn ist die Stadt sehr gut an das Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Informationselektroniker - Geräte- und Systemtechnik in Hannover beträgt 2.252,79 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 692,25 | € 3.813,33 | € 2.252,79 |
Netto | € 550,18 | € 2.196,03 | € 1.373,11 |
Ein/eine Informationselektroniker/in - Geräte- und Systemtechnik ist im industriellen Sektor tätig und beschäftigt sich mit der Konzeption, Entwicklung, Planung und Fertigung unterschiedlicher Geräte und Systeme. Der/die Informationselektroniker/in - Geräte- und Systemtechnik entwickelt hierbei hauptsächlich spezielle Geräte und Systeme für die Medizintechnik, für die Kommunikations- und Informationstechnik, aber auch für den Bereich der Mess- und Prüftechnik.
Im Informations- und Kommunikationsbereich sind sie auch mit dem Aufnehmen, Speichern, Verteilen, Empfangen, Bearbeiten und Wiedergeben von Bild- und Tondateien, sowie Daten in anderen Formen beschäftigt. Selbstverständlich ist der/die Informationselektroniker/in - Geräte- und Systemtechnik auch mit der Wartung und Instandhaltung der jeweiligen Geräte und Systeme beschäftigt. Auch kleinere und größere .
Die Gehäter Informationselektroniker - Geräte- und Systemtechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden