Die Gehälter in Nersingen
Der Ort und die gleichnamige Gemeinde Nersingen befinden sich in dem Landkreis Neu-Ulm in Mittelschwaben. Nersingen beheimatet bis heute keinerlei bedeutende Unternehmen sondern ausschließlich kleine Betriebe, die in der Regel von Familien geführt werden. Auf Grund dessen arbeitet ein Großteil der Einheimischen von Nersingen in den umliegenden Orten. In direkter Nähe befinden sich zwei bedeutende Unternehmen, die auch international tätig sind. Zum einen handelt es sich hierbei um einen Betrieb der Branche des Maschinenbaus. Nersingen befindet sich direkt an der Autobahn A7 und verfügt demnach über eine ideale Verkehrsanbindung an die umliegenden Städte und Ortschaften. Ebenfalls kam es zu dem Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes.
Das Durchschnittsgehalt für Informationselektroniker - Geräte- und Systemtechnik in Nersingen beträgt 2.085,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.895,83 | € 2.275,00 | € 2.085,42 |
Netto | € 1.291,75 | € 1.477,60 | € 1.384,68 |
Ein/eine Informationselektroniker/in - Geräte- und Systemtechnik ist im industriellen Sektor tätig und beschäftigt sich mit der Konzeption, Entwicklung, Planung und Fertigung unterschiedlicher Geräte und Systeme. Der/die Informationselektroniker/in - Geräte- und Systemtechnik entwickelt hierbei hauptsächlich spezielle Geräte und Systeme für die Medizintechnik, für die Kommunikations- und Informationstechnik, aber auch für den Bereich der Mess- und Prüftechnik.
Im Informations- und Kommunikationsbereich sind sie auch mit dem Aufnehmen, Speichern, Verteilen, Empfangen, Bearbeiten und Wiedergeben von Bild- und Tondateien, sowie Daten in anderen Formen beschäftigt. Selbstverständlich ist der/die Informationselektroniker/in - Geräte- und Systemtechnik auch mit der Wartung und Instandhaltung der jeweiligen Geräte und Systeme beschäftigt. Auch kleinere und größere .
Die Gehäter Informationselektroniker - Geräte- und Systemtechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden