Die Gehälter in Pforzheim
Die Stadt Pforzheim in der Nähe von Stuttgart ist auch unter dem Beinamen Goldstadt bekannt, da sie ein wichtiges Zentrum der Schmuck- und Uhrenverarbeitung darstellt und da hier ein großer Teil der Schmuckwaren des Landes produziert wird. Pforzheim ist aber auch ein wichtiger Standort für viele andere Industrien wie die metallverarbeitende Industrie oder auch die Elektrotechnik. Aber auch große Handelshäuser sind hier beheimatet. Die Stadt hat einen Bahnhof, mit dem die Fernverkehrsverbindungen geschaffen werden. Zudem ist Pforzheim auch mit der Autobahn gut zu erreichen. Innerhalb des Stadtgebietes gibt es mehrere Buslinien, den Nahverkehr sichern und die Stadtteile flächendeckend miteinander verbinden.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftsgehilfe in Pforzheim beträgt 1.171,83 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 470,00 | € 1.873,65 | € 1.171,83 |
Netto | € 327,35 | € 1.297,42 | € 812,39 |
Für die Tätigkeit als Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin wird in der Regel eine Ausbildung zum/r Hauswirtschaftshelfer/in oder zum/r Hauswirtschaftsassistent/in vorausgesetzt. Als Beschäftigungsmöglichkeiten stehen dem/der Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin Arbeiten in Kinder- und Jugendheimen, in Alten- und Pflegeheimen, in Heimen für Behinderte oder in Krankenhäusern oder Kliniken zur Auswahl.
Ebenfalls ist auch eine Beschäftigung in Privathaushalten möglich oder bei ambulanten Pflegediensten und weiteren sozialen Einrichtungen. Zu dem breiten Spektrum der Einsatzmöglichkeiten für Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfinnen gehören auch Hotels, Pensionen, Ferienheime oder Jugendherbergen. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin übernimmt sämtliche im Haushalt anfallenden Arbeiten und koordiniert und organisiert die Arbeiten selbständig oder in Absprache mit dem/r Vorgesetzten. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin ist für die Verwaltung .
Die Gehäter Hauswirtschaftsgehilfe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden