Die Gehälter in Viersen
Die Stadt Viersen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie liegt im Gebiet des Regierungsbezirkes Düsseldorf. Wer hier etwas erleben möchte, der hat vor allem an Karneval dazu Gelegenheit. Gleich drei Umzüge finden jedes Jahr in Viersen statt. In Viersen gibt es zahlreiche Industriegebiete, die alle sehr gut besiedelt sind. Vor allem Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche tragen zu einem großen Teil zur wirtschaftlichen Lage der Stadt bei. Auch gibt es in Viersen zahlreiche Produktionsunternehmen. Genau in diesen Branchen sind sehr viele Menschen beschäftigt. Auch ein paar große Unternehmen haben hier ihren Sitz. Die Verkehrsanbindung in Viersen ist sehr gut. Ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Fahrzeug - hier gelangt man sehr schnell ans Ziel.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftsgehilfe in Viersen beträgt 1.535,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.120,00 | € 1.950,00 | € 1.535,00 |
Netto | € 906,11 | € 1.550,78 | € 1.228,45 |
Für die Tätigkeit als Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin wird in der Regel eine Ausbildung zum/r Hauswirtschaftshelfer/in oder zum/r Hauswirtschaftsassistent/in vorausgesetzt. Als Beschäftigungsmöglichkeiten stehen dem/der Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin Arbeiten in Kinder- und Jugendheimen, in Alten- und Pflegeheimen, in Heimen für Behinderte oder in Krankenhäusern oder Kliniken zur Auswahl.
Ebenfalls ist auch eine Beschäftigung in Privathaushalten möglich oder bei ambulanten Pflegediensten und weiteren sozialen Einrichtungen. Zu dem breiten Spektrum der Einsatzmöglichkeiten für Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfinnen gehören auch Hotels, Pensionen, Ferienheime oder Jugendherbergen. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin übernimmt sämtliche im Haushalt anfallenden Arbeiten und koordiniert und organisiert die Arbeiten selbständig oder in Absprache mit dem/r Vorgesetzten. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin ist für die Verwaltung .
Die Gehäter Hauswirtschaftsgehilfe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden