Die Gehälter in Reutlingen
Die Stadt Reutlingen liegt in Baden-Württemberg an der Schwäbischen Alb. Die Stadt hat eine lange Geschichte und besitzt viele sehenswerte Bauwerke und Einrichtungen. Das kulturelle Leben in der Stadt wird über das Jahr durch zahlreiche Veranstaltungen attraktiv gestaltet. Die Wirtschaft von Reutlingen setzt sich aus einigen Industriebetrieben und zahlreichen Dienstleistungsunternehmen zusammen. Vor allem die Energiewirtschaft spielt hier eine tragende Rolle. Die Medienlandschaft wird durch Zeitungen und Fernsehsender gekennzeichnet. Reutlingen ist nicht direkt an das Autobahnnetz angeschlossen, verfügt aber über einen großen Bahnhof, über den Personen und Güter transportiert werden. Innerhalb des Stadtgebietes sind Busse unterwegs, die den Nahverkehr der Stadt sichern.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftsgehilfe in Reutlingen beträgt 1.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.000,00 | € 1.600,00 | € 1.300,00 |
Netto | € 752,66 | € 1.090,38 | € 921,52 |
Für die Tätigkeit als Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin wird in der Regel eine Ausbildung zum/r Hauswirtschaftshelfer/in oder zum/r Hauswirtschaftsassistent/in vorausgesetzt. Als Beschäftigungsmöglichkeiten stehen dem/der Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin Arbeiten in Kinder- und Jugendheimen, in Alten- und Pflegeheimen, in Heimen für Behinderte oder in Krankenhäusern oder Kliniken zur Auswahl.
Ebenfalls ist auch eine Beschäftigung in Privathaushalten möglich oder bei ambulanten Pflegediensten und weiteren sozialen Einrichtungen. Zu dem breiten Spektrum der Einsatzmöglichkeiten für Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfinnen gehören auch Hotels, Pensionen, Ferienheime oder Jugendherbergen. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin übernimmt sämtliche im Haushalt anfallenden Arbeiten und koordiniert und organisiert die Arbeiten selbständig oder in Absprache mit dem/r Vorgesetzten. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin ist für die Verwaltung .
Die Gehäter Hauswirtschaftsgehilfe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden