Die Gehälter in Nürnberg, Mittelfranken
Die Großstadt Nürnberg liegt in Bayern und ist ein wichtiger Standort der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier stark vertreten. Einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten auch die zahlreichen Druckereien der Stadt. Auch Unternehmen aus der Werbung und Medienunternehmen sind hier angesiedelt. Nürnberg ist aber auch High Tech Standort mit vielen Unternehmen der Kommunikationstechnik. Nürnberg verfügt über ein bedeutendes Messezentrum. Nürnberg ist Knotenpunkt wichtiger Verkehrswege und ist daher sehr gut an das Schienen und Straßennetz angebunden. Die Stadt verfügt über ein U-Bahn und Straßenbahnnetz, sowie zahlreiche Buslinien, die die Punkte innerhalb der Stadt verbinden. Auch ein internationaler Flughafen ist vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Hausverwalter in Nürnberg, Mittelfranken beträgt 2.438,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.600,00 | € 3.276,00 | € 2.438,00 |
Netto | € 1.026,67 | € 2.379,50 | € 1.703,09 |
Für die Tätigkeit als Hausverwalter/in wird meistens eine Ausbildung in kaufmännischer und technischer Richtung vorausgesetzt. Hausverwalter/innen können im Angestelltenverhältnis für große Hausverwaltungs- und Immobilienunternehmen tätig sein oder als selbständige Unternehmer arbeiten.
Für Hausverwalter/innen im Angestelltenverhältnis ist meist eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobilienbewirtschaftung erwünscht. Hausverwalter/in haben sämtliche Aufgaben, die in vermieteten Objekten oder auch Objekten mit Eigentumswohnungen oder gewerblichen Bauobjekten anfallen, zu übernehmen. Sie erledigen die Abnahmen der Wohnungen vor einem Auszug der Mieter, erledigen die Formalitäten beim Einzug der neuen Mieter. Sie führen entsprechende Wohnungsbesichtigungen mit Miet- oder Kaufinteressenten durch und sind für die Sauberkeit und Ordnung .
Die Gehäter Hausverwalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden