Die Gehälter in Kenzingen
Kenzingen liegt im Breisgau in Baden-Württemberg. Die nächste größere Stadt ist Freiburg in ca. 25 km Entfernung. Die Lage am Rande des Schwarzwaldes macht Kenzingen zu einem reizvollen Ziel. Aber nicht nur Urlauber kommen hierher. Die Stadt bietet auch Arbeitsmöglichkeiten in Handel und Gewerbe. Durch Kenzingen führt die B 3 und der Anschluss zur A 5 liegt auch in der Nähe. Ebenso ist der öffentliche Nahverkehr gut ausgebaut. Die schöne Lage und die herrliche Umgebung machen Kenzingen zu einem beliebten Ausflugs- und Ferienziel. So sind auch viele Einwohner in der Touristikbranche beschäftigt. Andere wiederum arbeiten in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben. Die Stadt bemüht sich neben der Förderung des Fremdenverkehrs um die Ausweitung der Betriebe und bietet attraktive Gewerbeflächen an.
Das Durchschnittsgehalt für Hausverwalter in Kenzingen beträgt 2.100,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.600,00 | € 2.600,00 | € 2.100,00 |
Netto | € 1.019,28 | € 1.608,30 | € 1.313,79 |
Für die Tätigkeit als Hausverwalter/in wird meistens eine Ausbildung in kaufmännischer und technischer Richtung vorausgesetzt. Hausverwalter/innen können im Angestelltenverhältnis für große Hausverwaltungs- und Immobilienunternehmen tätig sein oder als selbständige Unternehmer arbeiten.
Für Hausverwalter/innen im Angestelltenverhältnis ist meist eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobilienbewirtschaftung erwünscht. Hausverwalter/in haben sämtliche Aufgaben, die in vermieteten Objekten oder auch Objekten mit Eigentumswohnungen oder gewerblichen Bauobjekten anfallen, zu übernehmen. Sie erledigen die Abnahmen der Wohnungen vor einem Auszug der Mieter, erledigen die Formalitäten beim Einzug der neuen Mieter. Sie führen entsprechende Wohnungsbesichtigungen mit Miet- oder Kaufinteressenten durch und sind für die Sauberkeit und Ordnung .
Die Gehäter Hausverwalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden