Die Gehälter in Schwabach
Die kreisfreie Stadt Schwabach liegt im Bundesland Bayern, nahe der Metropolregion Nürnberg. Die Bundesautobahn A6, die Bundesstraßen B2 und B466 sowie der Rhein-Main-Donau-Kanal und der Bahnhof Schwabach machen die Stadt für den Nah- und Fernverkehr optimal erreichbar. Die Lage im Städteviereck Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach macht jede Lehrstelle und jeden Arbeitsplatz - ob vor Ort oder durch Pendeln - erreichbar. In Schwabach selbst finden sich alle denkbaren, hauptsächlich mittelständischen, Unternehmen in den Bereichen Produktion, Handwerk und Dienstleistung. Besonders bekannt ist die Blattgoldverarbeitung. Neben den allgemeinen und weiterführenden Schulen findet man in Schwabach eine Wirtschaftsschule, eine Musikschule und für die Erwachsenenbildung eine Volkshochschule mit einer Vielzahl von Kursangeboten.
Das Durchschnittsgehalt für Hausverwalter in Schwabach beträgt 4.225,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.816,67 | € 5.633,33 | € 4.225,00 |
Netto | € 1.786,23 | € 3.099,53 | € 2.442,88 |
Für die Tätigkeit als Hausverwalter/in wird meistens eine Ausbildung in kaufmännischer und technischer Richtung vorausgesetzt. Hausverwalter/innen können im Angestelltenverhältnis für große Hausverwaltungs- und Immobilienunternehmen tätig sein oder als selbständige Unternehmer arbeiten.
Für Hausverwalter/innen im Angestelltenverhältnis ist meist eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobilienbewirtschaftung erwünscht. Hausverwalter/in haben sämtliche Aufgaben, die in vermieteten Objekten oder auch Objekten mit Eigentumswohnungen oder gewerblichen Bauobjekten anfallen, zu übernehmen. Sie erledigen die Abnahmen der Wohnungen vor einem Auszug der Mieter, erledigen die Formalitäten beim Einzug der neuen Mieter. Sie führen entsprechende Wohnungsbesichtigungen mit Miet- oder Kaufinteressenten durch und sind für die Sauberkeit und Ordnung .
Die Gehäter Hausverwalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden